Gesundheitsminister beschließen Astrazeneca-Impfstoff grundsätzlich nur noch ab 60 Jahren
Deutschland wird einen der wichtigsten Corona-Impfstoffe nur noch beschränkt einsetzen. Darauf haben sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern geeinigt.
Der Corona-Impfstoff von Astrazeneca soll nach einem Beschluss der Gesundheitsminister von Bund und Ländern ab Mittwoch in der Regel nur noch für Menschen ab 60 Jahren eingesetzt werden. Unter 60-Jährige aus den Priorisierungsgruppen 1 und 2 sollen sich nur "nach ärztlichem Ermessen und bei individueller Risikoanalyse nach sorgfältiger Aufklärung" weiterhin damit impfen lassen können, wie aus dem Beschluss von Dienstagabend hervorgeht.
Zuvor hatte die Ständige Impfkommission (Stiko) eine entsprechende Altersbeschränkung für Astrazeneca empfohlen. Grundlage seien derzeit verfügbare Daten zum Auftreten "seltener, aber sehr schwerer thromboembolischer Nebenwirkungen". Diese seien 4 bis 16 Tage nach der Impfung überwiegend bei Personen im Alter unter 60 Jahren aufgetreten, teilte das beim Robert Koch-Institut (RKI) angesiedelte Gremium mit. Dabei geht es um Auffälligkeiten mit Fällen von Blutgerinnseln (Thrombosen) in Hirnvenen in zeitlichem Zusammenhang zu Impfungen, die vor allem bei jüngeren Frauen gemeldet wurden.
Einige Bundesländer, Kommunen und Kliniken hatten Impfungen mit Astrazeneca bereits für unter 60-Jährige ausgesetzt.
Nächste Priorisierungsgruppe
Laut dem Beschluss der Gesundheitsminister soll es den Ländern nun freistehen, auch jetzt schon die 60- bis 69-Jährigen für das Mittel von Astrazeneca mit in ihre Impfkampagnen einzubeziehen. "Dies gibt die Möglichkeit, diese besonders gefährdete und zahlenmäßig große Altersgruppe angesichts der wachsenden dritten Welle nun schneller zu impfen", erläutern die Ressortchefs. Derzeit laufen generell Impfungen in den ersten beiden Prioritätsgruppen, zu denen Menschen ab 70 Jahre gehören.
Wenn Menschen unter 60 sich gemeinsam mit einem impfenden Mediziner für Astrazeneca entscheiden, sollen diese Impfungen grundsätzlich in den Praxen der niedergelassenen Ärzte erfolgen.
- Nachrichtenagenturen dpa, AFP