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So wollen Länder gegen Quarantäne-Brecher in der Corona-Krise vorgehen


Medienbericht
So wollen Länder gegen Quarantäne-Brecher vorgehen

Von afp, lw

Aktualisiert am 18.01.2021Lesedauer: 2 Min.
Ein positiver Coronatest-Befund: Quarantäneverweigerer müssen mit hohen Strafen rechnen. (Symbolbild)Vergrößern des Bildes
Ein positiver Coronatest-Befund: Quarantäneverweigerer müssen mit hohen Strafen rechnen. (Symbolbild) (Quelle: Eibner/imago-images-bilder)
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Das Haus zu verlassen, wenn man mit Corona infiziert ist oder Kontakt zu Infizierten hatte, ist streng verboten. Dennoch gibt es immer wieder "Quarantänemuffel". Mehrere Länder wollen dagegen härter vorgehen.

Mehrere Bundesländer wollen laut einem Bericht der "Welt am Sonntag" schärfer gegen hartnäckige Quarantäneverweigerer vorgehen. Neben hohen Bußgeldern droht bei Missachtung der geltenden Bestimmungen künftig im Extremfall die Zwangseinweisung in zentrale Sammelstellen, Kliniken oder Jugendarresanstalten. Bereits jetzt werde dies auf Grundlage richterlicher Anweisungen in Einzelfällen praktiziert.

Auf die Frage, ob ein Quarantäneverweigerer überhaupt isoliert werden darf, hat Experte Christoph Degenhart in dem Bericht eine konkrete Antwort: "Grundsätzlich ist es möglich, dass Kranke oder Krankheitsverdächtige abgesondert werden können." Das Infektionsschutzgesetz sehe in Paragraf 30 diese Möglichkeit vor. Dabei handele es sich um einen Freiheitsentziehung nach Artikel 2, Absatz 2, und Artikel 104 Grundgesetz. Über einen solchen Freiheitsentzug könne jedoch nur ein Richter entscheiden, betonte Degenhart.

Doch was planen die einzelnen Länder?

In Baden-Württemberg sollen dem Bericht zufolge bald zentrale Einrichtungen für wiederholte Quarantänebrecher bereitstehen. "Diese Absonderungsplätze werden dauerhaft durch einen Wachdienst kontrolliert", zitierte das Blatt einen Sprecher des Landessozialministeriums. Zwei Kliniken seien dafür ausgesucht worden.

Bayerns Gesundheitsministerium teilte laut "BamS" mit, meist gelinge es, Bürger "durch nachdrückliche Belehrung" zum Einlenken zu bewegen und indem man auf "Zwangsabsonderung und Bußgeld" hinweise. Als letztes Mittel blieben Zwangseinweisungen in Kommunen, etwa in "abgeschlossene Krankenhäuser oder abgeschlossene Teile von Krankenhäusern".

Auch Berlins Gesundheitsverwaltung schließt demnach Zwangseinweisungen nicht aus, "zum Beispiel auch in einem Krankenhaus".

Bußgeld zwischen 400 und 4.000 Euro

Brandenburg will laut "WamS" eine Zentralstelle für Quarantänebrecher in einer Erstaufnahmeeinrichtung einrichten. Bislang würden Betroffene in einem Krankenhaus oder einer anderen "geeigneten Einrichtung" untergebracht, hieß es unter Berufung auf das Sozialministerium des Landes.

In Bremen sei die Quarantäneverordnung dem Bericht zufolge offiziell bislang nur von einer Person nicht beachtet worden. Deshalb gebe es in diesem Bundesland keine Einrichtung für Regelbrecher. Infizierte, die die Quarantäneverordnungen missachten, müssten demnach in Bremen mit einem Bußgeld in Höhe von 400 bis 4.000 Euro rechnen.

Komme es in Hamburg zu Zwangseinweisungen, wären dort verschiedene Unterbringungen möglich, berichtet die "Welt". "Das hängt von der gesundheitlichen Situation der betreffenden Person ab – unter anderem, ob eine Behandlung erforderlich ist oder nicht", teilte die Sozialbehörde der Zeitung mit.

Wo gibt es noch keine Einrichtungen?

Schleswig-Holstein wolle demnach Quarantänebrecher schon in den kommenden Wochen auf dem Gelände der Jugendarrestanstalt Moltsfelde unterbringen, hieß es unter Berufung auf den Landkreistag. Zuvor gebe es gewöhnlich als Warnung eine "Gefährderansprache" unter Beteiligung der Polizei.

In Sachsen werde laut Sozialministerium derzeit "ein Unterbringungsobjekt" für solche Zwecke errichtet. Bisher würden hartnäckige Quarantänebrecher "in einem abgeschlossenen Krankenhaus oder einer anderen geeigneten Unterkunft" untergebracht.

In Hessen wurde eine ehemalige Einrichtung für Quarantäneverweigerer geschlossen. Dem Bericht zufolge gebe es lediglich Einzelfälle. Auch in Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Thüringen und dem Saarland gebe es derzeit keine Einrichtungen dieser Art, berichtet die "Welt".

Verwendete Quellen
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