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Christop Metztelder: Kinderpornografie – SPD verlangt Bericht der Landesregierung


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SPD verlangt Regierungsbericht
Sollte Metzelder-Verfahren mit Strafbefehl enden?


Aktualisiert am 09.09.2020Lesedauer: 2 Min.
Der ehemalige Fußballnationalspieler Christoph Metzelder: Nach Bekanntwerden der Ermittlungen hat er alle Positionen und Ämter ruhen lassen.Vergrößern des Bildes
Der ehemalige Fußballnationalspieler Christoph Metzelder: Nach Bekanntwerden der Ermittlungen hat er alle Positionen und Ämter ruhen lassen. (Quelle: imago-images-bilder)

Der Ex-DFB-Star Christoph Metzelder soll Aufnahmen von Kindesmissbrauch verschickt haben. Die SPD will Spekulationen über Verhandlungen zwischen Staatsanwaltschaft und Anwälten aufklären.

Einst stand er als Stammspieler der deutschen Fußballnationalmannschaft auf dem Platz, bald steht Christoph Metzelder möglicherweise vor Gericht. Der Ex-DFB-Star soll zahlreiche Dateien mit Material besessen haben, das den sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen zeigt. Mehrere davon reichte er laut Anklage der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft via WhatsApp an Frauen weiter. Derzeit prüft das Amtsgericht Düsseldorf, ob der Ex-DFB-Star auf die Anklagebank muss.

SPD verlangt Bericht der Landesregierung

Nun steht zur Debatte, ob das Verfahren möglicherweise zwischenzeitlich mit einem Strafbefehl beendet werden sollte und ob es dazu Verhandlungen zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung gab. Laut Informationen von t-online verlangt die SPD-Fraktion im Landtag NRW dazu Auskunft von der CDU-geführten Landesregierung. Das Justizministerium soll dem Rechtsausschuss in der Sitzung am 23. September einen schriftlichen Bericht vorlegen.

Hintergrund ist offenbar, dass die Fraktion vermutet, nicht korrekt über den Stand des Verfahrens informiert worden zu sein. Die SPD hatte das Thema kurz vor Anklageerhebung Anfang September auf die Tagesordnung des Ausschusses setzen wollen – Metzelders Anwälte hatten das allerdings bis zuletzt zu verhindern versucht, wie t-online berichtete. Schließlich entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf: Wenn sich die Abgeordneten vorher zur Verschwiegenheit verpflichten, müssen sie auch informiert werden.

Allerdings verlief der mündliche Bericht der Landesregierung rückblickend nicht nach Zufriedenheit der SPD-Fraktion. Denn dem Vernehmen nach beinhaltete er nicht, ob die Anklage kurz bevorstand oder ob über die Höhe eines möglichen Strafbefehls verhandelt werde. Metzelders Anwälte äußerten sich auf Anfrage von t-online nicht zum erneuten Vorstoß der SPD im Rechtsausschuss. Auch zur Anklageerhebung hatten sie keine Stellung genommen.

Verwendete Quellen
  • eigene Recherchen
  • Amtsgericht Düsseldorf: Pressemitteilung vom 4.9.2020
  • Staatsanwaltschaft Düsseldorf: Pressemitteilung vom 4.9.2020
  • Verwaltungsgericht Düsseldorf: Pressemitteilung vom 19.8.2020
  • mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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