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Stillschweigen vereinbart: Ermittlungen gegen Ex-DFB-Star sollen geheim bleiben


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Zu Stillschweigen verpflichtet
Ermittlungen gegen Ex-DFB-Star sollen geheim bleiben


Aktualisiert am 20.08.2020Lesedauer: 2 Min.
Spieler der deutschen Nationalmannschaft auf einem Symbolbild: Ein ehemaliger Spieler der DFB-Elf wollte verhindern, dass im Landtag über das Strafverfahren gegen ihn berichtet wird.Vergrößern des Bildes
Spieler der deutschen Nationalmannschaft auf einem Symbolbild: Ein ehemaliger Spieler der DFB-Elf wollte verhindern, dass im Landtag über das Strafverfahren gegen ihn berichtet wird. (Quelle: imago-images-bilder)

Vor einem Jahr haben Ermittlungen gegen einen ehemaligen Nationalspieler begonnen. Der Landtag in Nordrhein-Westfalen will Details. Doch seine Anwälte gehen dagegen vor

Ein ehemaliger Fußball-Nationalspieler hat mit Hilfe seiner Anwälte zu verhindern versucht, dass der Rechtsausschuss im nordrhein-westfälischen Landtag über den Stand der strafrechtlichen Ermittlungen gegen ihn unterrichtet wird. t-online.de sind der Name des Mannes und die schwerwiegenden Vorwürfe gegen ihn bekannt. Seit Beginn der Ermittlungen geht der Ex-DFB-Star jedoch rigoros juristisch gegen Presseberichterstattung vor.

Bekanntwerden von Details befürchtet

Nun errang er erneut einen Teilerfolg vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht. Dort hatte ein Antrag seiner Anwälte zum Ziel, eilig die Information der Parlamentarier über das Strafverfahren zu verhindern – selbst in nicht-öffentlicher Sitzung. Aus einer Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf geht hervor, dass der ehemalige Fußballstar das Bekanntwerden von Einzelheiten befürchtet, sollten sie vom Rechtsausschuss nicht vertraulich behandelt werden. Damit sei "eine unzumutbare und nicht wieder gut zu machende Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte" verbunden.

Die SPD-Fraktion hatte das Strafverfahren zuvor auf die Tagesordnung des Ausschusses setzen lassen. Sie forderte von der Landesregierung für die Sitzung am Mittwochnachmittag einen schriftlichen Bericht über den Stand der Ermittlungen, die mittlerweile von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf geführt werden. Gegen die geplante Unterrichtung zog der ehemalige Nationalspieler dann in Düsseldorf vor Gericht, das seinem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung teilweise stattgab.

Das Verwaltungsgericht entschied kurz vor der Sitzung, dass das Justizministerium den Ausschussmitgliedern nur dann schriftlich oder mündlich über die Ermittlungen berichten darf, wenn der Ausschuss zuvor mit Zweidrittelmehrheit die Vertraulichkeit der Inhalte beschlossen hat. In der Pressemitteilung zum Beschluss heißt es: "Die Kammer geht davon aus, dass der Rechtsausschuss seinen eigenen Vertraulichkeitsbeschluss beachten und über die erhaltenen Informationen zum Strafverfahren gegen den Antragsteller Stillschweigen bewahren wird."

Verwendete Quellen
  • eigene Recherchen
  • Verwaltungsgericht Düsseldorf: Pressemitteilung zum Beschluss vom 19.8.2020
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