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Corona-Regelungen: Das ändert sich – die wichtigsten Antworten


Neue Regelungen
Corona-Lockerungen: Das ändert sich

Von dpa
Aktualisiert am 22.04.2020Lesedauer: 5 Min.
Zwei Frauen gehen mit ihren Fahrrädern durch die fast menschenleere Innenstadt von Peine (Niedersachsen). Von Montag an dürfen Geschäfte auf einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern wieder öffnen.Vergrößern des Bildes
Zwei Frauen gehen mit ihren Fahrrädern durch die fast menschenleere Innenstadt von Peine (Niedersachsen). Von Montag an dürfen Geschäfte auf einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern wieder öffnen. (Quelle: dpa)

Nach wochenlangem Stillstand läuft das öffentliche Leben in Deutschland ab dem heutigen Montag langsam wieder an: Bestimmte Geschäfte sowie auch Schulen dürfen wieder öffnen.

Eine neue Hose, ein neues Buch gegen die Langeweile zu Hause oder ein Geschenk für die Eltern, die man nicht besuchen soll – seit Wochen haben Millionen Menschen darauf gewartet, wieder shoppen zu gehen. Ab heute ist es wieder so weit: Bund und Länder haben beschlossen, dass Geschäfte mit einer Fläche bis 800 Quadratmetern nach der coronabedingten Schließung wieder öffnen dürfen. Doch es gibt vieles zu beachten. Auch in den Schulen geht der Betrieb vorsichtig wieder los.

Welche Reglen sich ändern:

1. Geschäfte mit einer Ladenfläche bis zu 800 Quadratmetern dürfen wieder öffnen. Für Buchhandlungen, Auto- und Fahrradhändler gilt die Begrenzung nicht. Wann wo geöffnet wird, entscheiden die Länder.

2. Zoos öffnen ebenfalls wieder, in manchen Regionen schon ab 20. April.

3. Die ersten Schüler kommen in Sachsen für Prüfungsvorbereitungen in die Schulen zurück. Berlin und Brandenburg beginnen mit den Prüfungen, als erste hatten aber Hessen und Rheinland-Pfalz begonnen.

4. An Hochschulen dürfen Prüfungen stattfinden. Labore, Bibliotheken und Archive dürfen unter strengen Auflagen wieder öffnen.

5. Krankschreibungen per Telefon bei Erkältungssymptomen sind ab Montag nicht mehr möglich. Wer ein Attest braucht, muss zum Arzt.

6. Sachsen führt als erstes Bundesland am Montag eine flächendeckende Mund-Nasen-Schutz-Pflicht in Bussen, Bahnen und Geschäften ein.

7. Sachsen erlaubt auch Gottesdienste wieder, die anderswo noch verboten bleiben. Teilnehmen dürfen maximal 15 Gläubige.

Welche Regeln bleiben:

1. Kitas bleiben geschlossen, die Notbetreuung soll aber ausgeweitet werden. Auch hier regeln die Länder selbst, wie sie vorgehen.

2. Die Kontaktbeschränkungen mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern gelten weiterhin.

3. Großveranstaltungen bleiben bis zum 31. August verboten. Was alles unter "Großveranstaltung" fällt, wird noch geklärt. Bundesligaspiele vor Publikum werden in dieser Saison nicht mehr stattfinden.

4. Auf Reisen auch zu Verwandten soll weiterhin verzichtet werden bleiben. Touristische Übernachtungen sind nicht gestattet. Für Auslandsreisen gilt weiterhin die weltweite Reisewarnung.

6. Restaurants und Bars dürfen nur Außer-Haus-Service anbieten.

7. Geschlossen bleiben auch Kultureinrichtungen, Schwimmbäder, Spielplätze, Fitnesscenter, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe. Friseure dürfen ab 4. Mai wieder aufmachen.

Dürfen die Geschäfte überall in Deutschland wieder öffnen?

Nach dem Beschluss von Bund und Ländern dürfen alle Geschäfte mit einer Ladenfläche von bis zu 800 Quadratmetern wieder aufmachen. Ausgenommen von dieser Einschränkung sind Kfz- und Fahrradhändler und Buchhandlungen – sie dürfen unabhängig von ihrer Größe die Türen öffnen.

Ausgestalten müssen das die Länder jeweils selbst, deshalb gibt es Ausnahmen. Kritiker sprechen aufgrund der unterschiedlichen Regelungen von einem Flickenteppich, der Handelsverband Deutschland warnt bereits vor Wettbewerbsverzerrungen. Zoos öffnen ebenfalls wieder, in manchen Regionen schon heute. In Sachsen werden auch Gottesdienste wieder erlaubt, die anderswo noch verboten bleiben. Teilnehmen dürfen maximal 15 Gläubige.

Sonderwege in den Bundesländern

In Rheinland-Pfalz und dem Saarland zum Beispiel dürfen auch größere Läden aufmachen, wenn sie die Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter begrenzen. Ebenso in Hessen – weil sich laut Landesregierung die Mehrzahl der Nachbarländer für diesen Weg entschieden habe. Solche Einzelhändler müssten die Abtrennung aber "unmissverständlich" durchsetzen. In Brandenburg und Niedersachsen dürfen auch Geschäfte mit bis zu 800 Quadratmetern öffnen, die in Einkaufszentren liegen.

Gilt der Öffnungstermin für ganz Deutschland?

Nein. Denn die Bundesländer können entscheiden, wie sie den gemeinsamen Beschluss mit der Bundesregierung vom Mittwoch umsetzen. In einigen Bundesländern müssen sich die Verbraucher daher noch gedulden. In Berlin und Brandenburg etwa öffnen die Geschäfte erst am Mittwoch wieder, in Thüringen gehen die Gitter am 27. April wieder hoch.

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Besonderheiten gibt es auch in Bayern: Dort dürfen am heutigen Montag Gärtnereien, Bau- und Gartenmärkte wieder öffnen, die kleineren Läden sowie alle Auto-, Fahrrad- und Buchhändler folgen eine Woche später. Andere Länder wie Nordrhein-Westfalen sind deutlich forscher: Die Landesregierung will bereits im ersten Schritt zusätzlich Möbelhäuser und Babyfachmärkte öffnen lassen. Der Möbelriese Ikea lässt die Türen aber zunächst trotzdem zu.

Welche Einschränkungen sind beim Einkaufen zu erwarten?

Shopper werden sich auf einige Änderungen einstellen müssen, die sie aber schon vom Lebensmittelhandel kennen. Dazu zählen etwa Beschränkungen, wie viele Kunden gleichzeitig sich im Laden aufhalten dürfen. An den Eingängen könnten dafür private Sicherheitsdienste kontrollieren. Schließlich gelten die Kontaktbeschränkungen, die etwa einen Abstand von mindestens 1,50 Metern empfehlen, nach dem Beschluss von Bund und Ländern mindestens bis zum 3. Mai weiter. Zu erwarten ist deshalb, dass Läden mit Klebestreifen auf dem Boden Abstandsmarkierungen anbringen. Da Bund und Länder zudem "dringend" empfohlen haben, in Bus und Bahn sowie beim Einkaufen eine Alltagsmaske zu tragen, dürften im Straßenbild und in Geschäften vermehrt Masken auftauchen. Teils wird das sogar zur Pflicht – auch hier gehen Länder und sogar Kommunen unterschiedlich vor.

Wo müssen Masken getragen werden?

In Sachsen gilt ab heute eine Tragepflicht in Bussen, Bahnen und Geschäften. Mecklenburg-Vorpommern schreibt einen Mund-Nasen-Schutz ab 27. April in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis vor. Beide Länder weisen darauf hin, dass es nicht um medizinische Masken geht, sondern um einfache Gesichtsbedeckungen. Es reiche auch ein Tuch. Im thüringischen Jena gilt schon seit Anfang April eine Tragepflicht. Die Stadt war damit bundesweit Vorreiter. Sulz am Neckar in Baden-Württemberg hat am Freitag wegen gestiegener Corona-Zahlen eine Pflicht eingeführt. Wolfsburg kündigte am Samstag an, angesichts der vorsichtigen Öffnung von Geschäften ab heute das Tragen einer Gesichtsbedeckung vorzuschreiben. Hier finden Sie einen Überblick über die Regelungen.

Wieso liegt die Grenze für Ladenöffnungen bei 800 Quadratmetern?

Die Zahl ist vor allem ein Kompromiss. So war zunächst auch eine Öffnung von Geschäften bis zu 400 Quadratmetern im Gespräch, diese Fläche hielten aber einige Ministerpräsidenten für zu gering. Letztlich geht es auch um den Weg zum Laden. Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) betont dabei die Rolle großer Geschäfte: Sie wirkten oft als Publikumsmagnete. Doch wegen der geltenden Kontaktbeschränkungen dürfe es in den Innenstädten insgesamt nicht zu voll werden. Die 800 Quadratmeter sind letztlich gar nicht so willkürlich gewählt – denn darüber gelten Geschäfte laut Baurecht als Sonderbauten.

Was halten die Unternehmen von der schrittweisen Öffnung?

Zahlreiche Einzelhändler und Ketten begrüßen den Schritt und zeigen sich bereit für den Start. Doch es gibt auch Kritik, vor allem an der frei gegebenen Ladengröße. Gerade in großen Geschäften sei es viel einfacher, die Abstandsregelungen umzusetzen, lautet das Argument. Teils wurden Gerichte wegen der Vorgaben eingeschaltet.

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Wie geht es in anderen Branchen weiter?

Spitzenverbände der Wirtschaft fordern einen klaren Fahrplan für weitere Lockerungen. Vor allem für Branchen wie Hotels, Gaststätten und Tourismus fehle eine Perspektive, wie es weitergehen solle. Die Industrie gibt sich zuversichtlich, dass die nötigen Schutzmaßnahmen etwa bei der Arbeitskleidung oder Gesichtsmasken umgesetzt werden können. Vermutlich wird eine Entscheidung aber noch etwas dauern: Ende April wollen Bundesregierung und Ministerpräsidenten sich erneut zusammenschalten und beraten, wie es weitergeht.

Die ersten Schüler kehren in der neuen Woche in die Schulen zurück. Wie wird das konkret aussehen?

Bund und Länder hatten sich zwar darauf geeinigt, dass der Schulbetrieb erst ab 4. Mai schrittweise wieder anläuft. Für Abschlussklassen, die vor den Prüfungen stehen, gibt es aber Ausnahmen: Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen dürfen auch jetzt schon in den Schulen stattfinden. Sachsen, Berlin und Brandenburg machen den Anfang und beginnen damit bereits heute – Sachsen mit Prüfungsvorbereitungen, Berlin und Brandenburg mit Abiturprüfungen. Andere Länder ziehen wenige Tage später nach, weitere warten bis Anfang Mai.

Die Abschlussklassen in Sachsen etwa bekommen für den Schulstart sogenannte Hygiene-Starterpakete mit Desinfektionsmittel und Schutzmasken. Ganz geschlossen waren die Schulen auch in den vergangenen Wochen nicht überall: Hessen und Rheinland-Pfalz hatten im März wie geplant Abiturprüfungen unter strengen Hygienevorgaben stattfinden lassen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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