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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Corona-Krise Regierung stellt Elf-Punkte-Plan gegen Lebensmittel-Engpässe auf
Um Lebensmittelengpässe in der Corona-Krise zu verhindern, hat Bundesernährungsministerin Julia Klöckner Sofortmaßnahmen formuliert. Besonders Obst und Gemüse könnten knapp werden.
Bundesernährungsministerin Julia Klöckner (CDU) will mit einem Elf-Punkte-Plan drohende Engpässe in der Lebensmittelversorgung verhindern. In einem Brief an die Unions- und SPD-Fraktionen, der dem Online-Wirtschaftsmagazin "Business Insider" vorliegt, entwirft sie ein Hilfspaket für die Land- und Ernährungswirtschaft.
Klöckner mahnt, dass die Versorgungsketten für Lebensmittel im Takt gehalten werden müssen: "Was nicht gesät, gepflanzt, geerntet, verarbeitet und transportiert wird, fehlt am Ende zur Versorgung unserer Bevölkerung."
Wenn jetzt nicht Gemüse gepflanzt werde, würde der "Markt ab Mai leiden". "Unser Selbstversorgungsgrad liegt bei einigen Grundnahrungsmitteln über 100 Prozent", so die Ministerin, bei Obst und Gemüse aber nur unter 40 Prozent.
"Massiver Engpass an Arbeitskräften"
Außerdem drohe ein "massiver Engpass an Arbeitskräften". So brauche Deutschland im März in der Regel 30.000 Saisonarbeitskräfte, im Mai sogar 85.000. Laut der Ministerin sei das in der aktuellen Situation unmöglich.
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Weiter heißt es in dem Brief: "In der jetzigen Lage hat die Aufrechterhaltung der Lebensmittelversorgung eine hohe Bedeutung." Um die Ernährungswirtschaft zu unterstützen, sollen daher folgende elf Maßnahmen sofort umgesetzt werden:
- Durch die Anerkennung der Lebensmittelbranche als "systemrelevante Infrastruktur" werden Betriebsschließungen durch Quarantänemaßnahmen verhindert.
- Saisonarbeitskräfte dürfen länger sozialversicherungsfrei in Deutschland arbeiten, statt 70 sind es nun 115 Tage. Dadurch soll die Planungssicherheit für Betriebe verbessert werden.
- Menschen, die Kurzarbeitergeld beziehen, dürfen in der Landwirtschaft Nebeneinkünfte bis zur Höhe ihres bisherigen Lohns ohne Abzüge kassieren.
- Landwirte und Jobsuchende sollen mit der Vermittlungsplattform daslandhilft.de vernetzt werden.
- Für Vorruheständler wird die Hinzuverdienstgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung deutlich angehoben.
- Arbeitnehmerüberlassungen sind in der Corona-Krise ohne Erlaubnis möglich. Dadurch soll eine Personalverschiebung ermöglicht werden, beispielsweise von der aktuell ruhenden Automobilindustrie zur Landwirtschaft.
- Arbeitszeiten sollen flexibler gehandhabt werden.
- Durch ein Programm der Landwirtschaftlichen Rentenbank soll die Liquidität der landwirtschaftlichen Betriebe gesichert werden. Darlehnen haben eine Laufzeit von bis zu zehn Jahren und können mit einem Tilgungsfreijahr bei der Hausbank beantragt werden. Zudem darf die Tilgung bereits laufender Darlehnen bis Ende März ausgesetzt werden. Dies erfolgt auf Antrag.
- Zwischen dem 1. April und 30. Juni dürfen Pachtverträge für Ackerflächen nicht gekündigt werden. Das gilt auch bei Zahlungsrückständen.
- Landwirtschaftliche Kleinstunternehmer mit bis zu zehn Mitarbeitern können das Bundesprogramm "Corona-Soforthilfen" nutzen.
- Die Länder werden aufgefordert, Lebensmitteltransporte bevorzugt zu behandeln. Damit soll der ungehinderte Warenverkehr gesichert werden.