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Coronavirus-Krise: Erleichterter Zugang zum Kinderzuschlag ab 1. April


Für Familien mit Verdienstausfällen
Erleichterter Zugang zum Kinderzuschlag ab 1. April

Von afp
Aktualisiert am 24.03.2020Lesedauer: 2 Min.
Bundesfamilienministerin Franziska Giffey: Um Familien mit Verdienstausfällen wegen der Corona-Krise zu helfen, hat Giffey einen Notfall-Kinderzuschlag angekündigt.Vergrößern des Bildes
Bundesfamilienministerin Franziska Giffey: Um Familien mit Verdienstausfällen wegen der Corona-Krise zu helfen, hat Giffey einen Notfall-Kinderzuschlag angekündigt. (Quelle: dpa-bilder)
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Um Familien zu unterstützen, die wegen der Corona-Krise Verdienstausfälle zu beklagen haben, hat Bundesfamilienministerin Giffey angekündigt, den Zugang zum Kinderzuschlag zu erleichtern.

Mit den vom Bundeskabinett beschlossenen Corona-Hilfen haben Eltern mit Verdienstausfällen ab April einen erleichterten Zugang zum Kinderzuschlag (KiZ). Für den "Notfall-KiZ" werde die Berechnungsgrundlage deutlich verkürzt, sagte Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) am Montag in Berlin. Bisher war das Durchschnittseinkommen der letzten sechs Monate die Berechnungsgrundlage. Ab April muss nur das Einkommen des letzten Monats vor der Antragstellung nachgewiesen werden. Diese Regelung gilt bis Ende September.

Der Kinderzuschlag unterstützt Familien, in denen der Verdienst der Eltern nicht für die gesamte Familie reicht. Bisher sind etwa zwei Millionen Kinder anspruchsberechtigt, weil ihre Eltern kleine Einkommen haben. Pro Kind kann das monatlich bis zu 185 Euro zusätzlich bedeuten.

Elterngeldmonate können verschoben werden

"Für viele Familien im Land sind Verdienstausfälle derzeit eine existenzielle Sorge", sagte Giffey. Eltern müssten angesichts von Kita- und Schulschließungen die Kinder oft selbst betreuen, sie seien in Kurzarbeit oder hätten Einkommenseinbußen wegen ausbleibender Aufträge. Deshalb werde der Kinderzuschlag kurzfristig für diejenigen geöffnet, die jetzt erhebliche Einkommenseinbrüche haben. Beantragt werden kann der Zuschlag unter www.notfall-kiz.de.

Als weitere familienpolitische Maßnahme werde es ermöglicht, Elterngeldmonate zu verschieben, wenn die Elternzeit Corona-bedingt jetzt nicht genommen werden könne. Das betreffe etwa Beschäftigte im Gesundheitswesen oder in sozialen Berufen.

Damit Schwangere beim Elterngeld keine Einbußen haben, weil sie weniger arbeiten als eigentlich geplant, habe das Bundesfamilienministerium den Ländern empfohlen, Nachteile auszugleichen. Für die Berechnung der Höhe des Elterngeldes sollten Monate herangezogen werden, die außerhalb der Corona-Pandemie liegen, sagte Giffey.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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