Coronavirus Was jetzt geschlossen wird – und was nicht
Bund und Länder haben sich auf weitreichende Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus geeinigt. Kanzlerin Merkel erläuterte die Maßnahmen am Abend auf einer Pressekonferenz.
Es sind zwei eng beschriebene Seiten, die das öffentliche Leben in Deutschland in nächster Zeit radikal ändern werden: Die Bundesregierung vereinbarte am Montag mit den Ministerpräsidenten der Länder, dass zahlreiche Geschäfte und Einrichtungen geschlossen werden sollen.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) bat bei einer Pressekonferenz um Verständnis für die drastischen Einschränkungen: "Wir brauchen einschneidende Maßnahmen, um das Infektionsgeschehen zu verlangsamen", sagte Merkel am Montagabend in Berlin. Sie hob hervor, dass die Beschlüsse zwischen Bund und Ländern abgestimmt seien, um ein möglichst einheitliches Vorgehen zu gewährleisten. Ein Überblick:
Das bleibt geöffnet:
Nicht geschlossen werden Einzelhandelsbetriebe, Wochenmärkte, Lieferdienste, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen und Banken und Sparkassen. Auch Poststellen, Waschsalons und der Großhandel bleiben offen. Hier sollen sogar Sonntagsverkaufsverbote ausgesetzt werden, damit die Menschen sich auch sonntags versorgen können. Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen. Einrichtungen des Gesundheitswesen laufen auch weiter, müssen aber gestiegene hygienische Anforderungen beachten.
Das bleibt geöffnet mit Einschränkungen:
- Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte, die Artikel für den täglichen Bedarf verkaufen, können öffnen. Hier gibt es aber Auflagen: Die Geschäfte sollen steuern, wie viele Menschen in das Geschäft kommen und Warteschlangen vermeiden.
- Mensen, Restaurants, Speisegaststätten und Hotels können zwischen 6 und 18 Uhr öffnen. Sie müssen aber ausreichenden Abstand zwischen den Tischen gewährleisten, es dürfen nicht zu viele Gäste dort sein, und sie müssen Hygienemaßnahmen treffen und -hinweise geben. Übernachtungsmöglichkeiten dürfen nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden – also nur für Geschäftsreisende und Monteure
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Geschlossen werden müssen:
- Bars, Clubs, Diskotheken und ähnliche Einrichtungen
- Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen
- Messen, Ausstellungen, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
- Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
- Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
- Spielplätze sollen für den Publikumsverkehr gesperrt werden
- alle weiteren, nicht an anderer Stelle dieses Papiers genannten Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center.
Nicht erlaubt sind:
- Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen
- Angebote in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich
- Reisebusreisen
- Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.
Bei den Beschlüssen handelt es sich den Angaben zufolge um "Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten". Die konkreten Regelungen müssen die Bundesländer in Gang setzen.
- Nachrichtenagentur AFP
- Eigene Recherchen