Urteil in Döbeln Bombenanschlag auf AfD-Büro – Bewährungsstrafen
Im sächsischen Döbeln sind drei Männer zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt worden. Sie hatten vor dem örtlichen AfD-Büro mehr als ein Kilo Sprengstoff explodieren lassen.
Mehr als ein Jahr nach dem Anschlag auf ein AfD-Büro im sächsischen Döbeln sind drei Angeklagte zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Zwei 29 und 32 Jahre alte Beschuldigte erhielten am Donnerstag vor dem Amtsgericht Döbeln zwei Jahre beziehungsweise ein Jahr und elf Monate, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Ein 50-Jähriger, der wegen Beihilfe angeklagt war, wurde einem Gerichtssprecher zufolge zu neun Monaten auf Bewährung verurteilt.
Alle drei legten zu Prozessbeginn ein umfassendes Geständnis ab. Sie hätten die Tat nicht geplant. Die Staatsanwaltschaft warf den zwei Hauptbeschuldigten vor, Anfang Januar vergangenen Jahres eine Kugelbombe vor dem AfD-Bürgerbüro gezündet zu haben. Sie mussten sich wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion, versuchter Brandstiftung und Sachbeschädigung verantworten. Dem dritten Beschuldigten wurde Beihilfe dazu vorgeworfen.
Sachschaden von mindestens 16.000 Euro
Den Sprengstoff mit einer "Nettoexplosionsstoffmenge" von 1,1 Kilogramm hatte das Trio der Anklage zufolge zuvor in Tschechien gekauft. Bei der Explosion wurden die Fensterscheibe des Büros nach innen gedrückt und Teile des Inventars erheblich beschädigt. Zudem wurden vor dem Haus stehende Autos beschädigt, in der gegenüberliegenden Wohnung splitterten zwei Fensterscheiben. Insgesamt entstand ein Sachschaden von mindestens 16.000 Euro.
In Sachsen gab es in der Vergangenheit wiederholt Angriffe auf Parteibüros der AfD in verschiedenen Städten. Die Täter entkamen meist unerkannt.
- Nachrichtenagentur AFP