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Finanzminister legt Gesetz vor: Was Scholz' Soli-Vorschläge für Bürger bedeuten


Zuschlagsteuer
Was Scholz' Soli-Vorschläge für Bürger bedeuten

Von dpa
Aktualisiert am 11.08.2019Lesedauer: 2 Min.
Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat den Gesetzentwurf für einen weitgehenden Abbau des Solidaritätszuschlags vorgelegt.Vergrößern des Bildes
Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat den Gesetzentwurf für einen weitgehenden Abbau des Solidaritätszuschlags vorgelegt. (Quelle: Jörg Carstensen./dpa)

Berlin (dpa) - Der Solidaritätszuschlag soll weg - zumindest für die meisten derer, die ihn heute zahlen. Auf diesen "deutlichen ersten Schritt" haben sich CDU, CSU und SPD schon im Koalitionsvertrag geeinigt.

Nun macht Finanzminister Olaf Scholz (SPD) Nägel mit Köpfen und präsentiert einen Vorschlag, der auch der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Die Pläne im Detail:

- Der Soli-Zuschlag beträgt 5,5 Prozent der Körperschaft- oder Einkommensteuer, insgesamt brachte er dem Staat im Haushaltsjahr 2018 laut Finanzministerium 18,9 Milliarden Euro ein. Neben Arbeitnehmern zahlen auch Gewerbetreibende wie zum Beispiel selbstständige Handwerker die Abgabe.

- Für 90 Prozent der heutigen Soli-Zahler soll die Abgabe komplett wegfallen. 3,5 Prozent von ihnen - die Topverdiener - sollen ihn in der vollen Höhe von 5,5 Prozent der Körperschaft- oder Einkommensteuer zahlen. Für alle dazwischen soll der Steuersatz schrittweise ansteigen. Damit würden 96,5 Prozent aller Steuerzahler besser gestellt als heute.

- Diese "Milderungszone" soll verhindern, dass jemand, dessen Gehalt die Freigrenze um einen Euro überschreitet, schon in voller Höhe belastet wird. Eine ähnliche Regelung gibt es heute schon im Soli-Gesetz, die volle Belastung wird aber schneller erreicht.

- Die Regelung wirkt sich etwas unterschiedlich für verschiedene Gruppen aus. 91 Prozent der Arbeitnehmer, die den Soli heute zahlen, wären nach Berechnungen des Finanzministeriums mit der Neuregelung ganz vom Soli befreit. In die "Milderungszone" fielen 6,5 Prozent von ihnen. Bei den Gewerbetreibenden müssten 88 Prozent der heutigen Soli-Zahler die Abgabe nicht mehr zahlen, von den verringerten Sätzen der Milderungszone würden 6,5 Prozent profitieren.

- Bemessungsgrundlage für den Soli ist die Einkommensteuer. Wer jährlich bis zu 16 956 Euro Einkommen- oder Lohnsteuer zahlt, soll künftig gar keinen Soli mehr zahlen müssen. Bei zusammen Veranlagten liegt diese Freigrenze bei 33.912 Euro.

- In Abhängigkeit von verschiedenen Freibeträgen kann die Einkommensteuer variieren. Ab welchem Einkommen der Soli fällig wird, lässt sich deshalb nur ungefähr sagen. Das Finanzministerium hat ausgerechnet, dass ledige sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer bis zu einem Bruttojahreslohn von etwa 73.874 Euro nichts zahlen. Mit höherem Einkommen wüchse die Belastung, bis bei circa 109.451 Euro Bruttolohn die vollen 5,5 Prozent fällig würden.

- Eine Familie mit zwei Kindern und einem Alleinverdiener wäre demnach grob gerechnet bis zu einem Bruttojahreslohn von 151.990 Euro von der Abgabe befreit. Ab einem Bruttojahreslohn von um die 221.375 Euro müsste der volle Soli gezahlt werden.

- Das Ifo-Institut hat für die "Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung" (FAS) ermittelt, dass sich mit der Neuregelung bis zu 1800 Euro Steuern sparen ließen. In dieser Höhe würden demnach Alleinverdiener-Ehepaare mit Kindern entlastet.

- Wenn der Solidaritätszuschlag auf die Einkommenssteuer für alle abgeschafft würde, brächte das nach Ministeriums-Berechnungen Steuerausfälle von 11 Milliarden Euro pro Jahr mit sich. Ein Dax-Vorstandschef mit einem durchschnittlichen zu versteuernden Einkommen von 5,8 Millionen Euro pro Jahr würde demnach mehr als 140.000 Euro sparen.

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