Regensburger OB So begründet das Gericht den Strafverzicht
In zwei Anklagefällen schuldig gesprochen, trotzdem blieb der unter Korruptionsverdacht stehende Ex-Bürgermeister von Regensburg straffrei. Die Richterin begründet das mit den Folgen seiner Straftat.
Nach dem Urteil im Regensburger Korruptionsprozess hat die Vorsitzende Richterin ausführlich begründet, weshalb das Gericht von einer Strafe für den suspendierten Oberbürgermeister Joachim Wolbergs abgesehen hat. Das Landgericht hatte den 48-jährigen Politiker am Mittwoch in lediglich zwei von zahlreichen Anklagepunkten schuldig gesprochen.
Möglich mache den Verzicht auf eine Strafe der Paragraf 60 im Strafgesetzbuch, sagte Richterin Elke Escher. Darin steht: "Das Gericht sieht von Strafe ab, wenn die Folgen der Tat, die den Täter getroffen haben, so schwer sind, dass die Verhängung einer Strafe offensichtlich verfehlt wäre."
Berufliche Existenz sei zerstört
Wolbergs' berufliche Existenz sei zerstört, so die Richterin. Es sei unklar, ob oder wann er in sein Amt zurückkehren und somit auch wieder seine Bezüge erhalten werde. Er sei Berufspolitiker und habe keine abgeschlossene Berufsausbildung, so dass er nicht ohne weiteres in einem anderen Bereich tätig werden könne. Um die Anwaltskosten zahlen zu können, habe er finanzielle Rücklagen und sein zu erwartendes Erbe aufgebraucht. Auch der Bruch mit der SPD, mit der sich Wolbergs seit 30 Jahren identifiziert habe, stelle einen tiefgreifenden Einschnitt dar.
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Wolbergs musste sich seit dem Herbst wegen Verstoßes gegen das Parteiengesetz und Vorteilsannahme verantworten. Es ging in dem Prozess unter anderem um die Frage, ob Spenden des mitangeklagten Bauunternehmers Volker Tretzel an die SPD im Kommunalwahlkampf 2014 und an den Fußballverein SSV Jahn Regensburg bei der Vergabe eines Bauprojektes an Tretzels Firma eine Rolle spielten. Die Staatsanwaltschaft kündigte nach dem Urteilsspruch Revision an. Die Behörde hatte viereinhalb Jahre Haft gefordert. Wolbergs bleibt vorerst suspendiert.
- Nachrichtenagentur dpa