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Seehofer-Entwurf - Neue Asylpläne: Unkooperative Asylbewerber sollen zahlen


"Geordnete-Rückkehr-Gesetz"
Neue Asylpläne: Unkooperative Asylbewerber sollen zahlen

Von dpa
Aktualisiert am 11.04.2019Lesedauer: 3 Min.
Ein syrischer Pass wird mit einem speziellen Gerät in einem Ankunftszentrum für Asylbewerber auf Echtheit geprüft.Vergrößern des Bildes
Ein syrischer Pass wird mit einem speziellen Gerät in einem Ankunftszentrum für Asylbewerber auf Echtheit geprüft. (Quelle: Jens Wolf./dpa)

Berlin (dpa) - Im Streit um weitere Reformen im Asyl- und Aufenthaltsrecht hat die große Koalition eine weitere Hürde genommen. Ein Entwurf von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) für strengere Regeln zur Durchsetzung von Abschiebungen zur Stellungnahme wurde an Länder und Verbände verschickt.

Geplant ist jetzt, dass über diesen Entwurf und über die von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) erarbeitete Reform des Asylbewerberleistungsgesetzes nächste Woche im Kabinett beraten werden soll.

Damit dürfte dann auch der bislang von der Union blockierten Beratung über das geplante Fachkräfte-Einwanderungsgesetz im Bundestag im Mai nichts mehr im Weg stehen. Denn CDU und CSU hatten das damit verknüpft, dass die SPD Maßnahmen zustimmt, die verhindern sollen, dass Ausländer kurz vor ihrer Abschiebung plötzlich untertauchen.

Allerdings: In einem Punkt hakt es immer noch. Wie die Deutsche Presse-Agentur aus Regierungskreisen erfuhr, sträuben sich die SPD-geführten Ressorts gegen die Verlängerung des Aufenthalts von Asylsuchenden in Erstaufnahme-Einrichtungen in der bisher von Seehofer vorgeschlagenen Form.

Derzeit sind Ausländer, die einen Asylantrag stellen, verpflichtet, bis zu sechs Wochen, "längstens jedoch bis zu sechs Monaten, in der für ihre Aufnahme zuständigen Aufnahmeeinrichtung zu wohnen". Das Innenministerium hatte vorgeschlagen, dass sie künftig in der Regel dort bleiben sollen, bis über ihren Asylantrag entschieden ist. Wer aus einem sogenannten sicheren Herkunftsland kommt, soll im Prinzip bis zur Ausreise in der Unterkunft bleiben.

Gesprächsbedarf gibt es offensichtlich auch noch in der Unionsfraktion. Jedenfalls wollen ihre Arbeitsgemeinschaften Innen sowie Arbeit und Soziales an diesem Freitag zu einer gemeinsamen Sondersitzung zusammenkommen, um noch einmal über die anhängigen Asyl- und Abschiebungspläne zu beraten.

Da es zur Verweildauer in den großen Unterkünften noch keine Einigkeit gibt, lässt nun auch eine zeitkritische Regelung, die in den selben Gesetzentwurf aufgenommen werden soll, ebenfalls auf sich warten. Und das obwohl sie zwischen den Koalitionären im Prinzip unumstritten ist. Dabei geht es um eine Fristverlängerung für die sogenannte Widerrufs- und Rücknahmeprüfung von drei auf fünf Jahre.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hatte schon im vergangenen Jahr darum gebeten, die Frist vorübergehend zu verlängern. Damit solle sichergestellt werden, dass das Bamf die vielen Entscheidungen über Asyl- und Flüchtlingsschutz aus den Jahren 2015 bis 2017 ohne übermäßigen Zeitdruck überprüfen kann. Denn falls das Flüchtlingsamt die bisher geltende Drei-Jahres-Frist für die Widerrufsprüfung verstreichen ließe, würden immer mehr Flüchtlinge einen Daueraufenthalt bekommen, ohne dass ihre Fälle noch einmal begutachtet worden wären.

Bevor die Ausländerbehörde eine Niederlassungserlaubnis erteilt, prüft das Bamf, ob die Situation im Herkunftsland des Flüchtlings immer noch so ist, dass er nicht zurückkehren kann. Außerdem ist diese Prüfung auch ein Anlass abzufragen, ob es neue Erkenntnisse zur Identität des Flüchtlings gibt. Das ist inzwischen leichter möglich, da die Flüchtlinge seit Dezember verpflichtet sind, für die Überprüfung noch einmal beim Bamf zu erscheinen.

Im Entwurf für das "Geordnete-Rückkehr-Gesetz", das jetzt an die Länder ging, will Seehofer eine eigene Kategorie für Migranten schaffen, die sich nach Einschätzung der Behörden nicht genügend um die Beschaffung fehlender Papiere bemühen. Diese "Duldung mit ungeklärter Identität" würde Betroffene schlechter stellen als regulär Geduldete.

In dem Entwurf, der der dpa vorliegt, heißt es, wer nicht alle "zumutbaren Handlungen" vornehme, um einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz zu erlangen, dem solle künftig unter anderem ein Bußgeld drohen. Das Arbeiten in Deutschland wäre nicht erlaubt. Eine Ausbildungsförderung entfällt. Als zumutbar gilt zum Beispiel die rechtzeitige Antragstellung auf Papiere bei den Behörden des Herkunftslandes und unter bestimmten Umständen auch die Erfüllung der Wehrpflicht im Heimatland.

Eine reguläre Duldung bekommen Menschen, die zwar nicht als Asylbewerber anerkannt worden sind, aber auch nicht abgeschoben werden - etwa aus humanitären Gründen.

Umstritten war bis zuletzt auch eine von Seehofer geforderte Ausnahmeregelung, die vorübergehend eine Abschiebehaft in regulären Gefängnissen erlaubt. Das soll nun bis zum 1. Juli 2022 möglich sein - weil es aktuell bundesweit nur rund 490 Abschiebehaftplätze gibt. Allerdings sollen die Ausreisepflichtigen nicht gemeinsam mit normalen Häftlingen untergebracht werden. Ab August 2022 soll es Abschiebehaft im Gefängnis dann nur noch für Ausländer geben, die ausgewiesen werden, weil sie eine Straftat begangen haben.

Seehofer zeigte sich laut "Süddeutscher Zeitung" zufrieden über die Verständigung mit Heil und Justizministerin Katarina Barley (SPD): "Ich glaube, dass wir einen ganz vernünftigen Interessensausgleich gefunden haben."

Die Grünen-Politikerin Filiz Polat kritisierte die Pläne. Sie sagte: "Seehofer muss endlich mit dieser Notstandsrhetorik brechen. Haft ist das höchste Strafmaß in unserem Rechtsstaat." Mit jedem Tag werde klarer, dass Seehofer sein "Ziel der Integrationsverhinderung um jeden Preis" vorantreibe.

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