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Gedenktag 9. November: Rechte Demo darf durch Berlin marschieren


Gedenktag 9. November
Rechtsextremisten dürfen durch Berlin marschieren

Von dpa, afp
Aktualisiert am 09.11.2018Lesedauer: 1 Min.
Rechte Demo Anfang Oktober in Berlin: Das Berliner Verwaltungsgericht hat das Verbot einer rechtspopulistischen Demonstration am 9. November aufgehoben.Vergrößern des Bildes
Rechte Demo Anfang Oktober in Berlin: Das Berliner Verwaltungsgericht hat das Verbot einer rechtspopulistischen Demonstration am 9. November aufgehoben. (Quelle: imago-images-bilder)
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Rechte Aufmärsche am Jahrestag der Reichspogromnacht? Das wollte der Berliner Innensenator verhindern. Ein Gericht hat nun aber den Rechtsextremen recht gegeben.

Das Berliner Verwaltungsgericht hat das Verbot einer rechtspopulistischen Demonstration am 9. November in der Hauptstadt aufgehoben. Damit wurde dem Eilantrag des Bündnisses "Wir für Deutschland" stattgegeben, wie das Gericht am Freitag mitteilte.

Innensenator Andreas Geisel (SPD) und die Polizei hatten die am 80. Jahrestag der Pogromnacht geplante Demonstration von Rechtspopulisten und Rechtsextremisten untersagt. Der Aufzug am Freitag "würde in eklatanter Weise den Sinn und moralisch-ethischen Stellenwert dieses Gedenktages negieren", hatte der SPD-Politiker begründet. Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht.

Geisel legt Beschwerde ein

Inzwischen hat Geisel angekündigt, gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Beschwerde einzulegen. "Wir gehen vor das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg", kündigte ein Sprecher des Innensenats am Freitag an.

In der Nacht vom 9. zum 10. November 1938 hatte es in ganz Deutschland Pogrome gegen Juden und jüdische Einrichtungen gegeben. Durch den ausbleibenden Protest der Gesellschaft fühlten sich die Nationalsozialisten in ihrem Vorhaben bestärkt, ihre Pläne zur Vernichtung der jüdischen Bevölkerung Europas voranzutreiben. In Berlin und auch an anderen Orten Deutschlands finden am Freitag zahlreiche Gedenkveranstaltungen statt.

Verwendete Quellen
  • dpa, AFP
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