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Messerattacke in Chemnitz: Verdächtiger legte gefälschte Dokumente vor


Tödliche Messerattacke in Chemnitz
Verdächtiger soll gefälschte Dokumente vorgelegt haben

dpa, küp

Aktualisiert am 01.09.2018Lesedauer: 2 Min.
Blumen und Kerzen für den getöteten Daniel H. in Chemnitz: Das Bamf lehnte den Asylantrag eines der beiden Tatverdächtigen ab.Vergrößern des Bildes
Blumen und Kerzen für den getöteten Daniel H. in Chemnitz: Das Bamf lehnte den Asylantrag eines der beiden Tatverdächtigen ab. (Quelle: Sebastian Kahnert/dpa-bilder)

Der Anlass für die Ausschreitungen in Chemnitz war eine tödliche Messerattacke auf einen 35-Jährigen. Über einen der Tatverdächtigen werden mehr und mehr Details bekannt.

Der nach einer tödlichen Messerattacke in Chemnitz festgenommene Iraker Yousif A. hätte nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Chemnitz bereits im Mai 2016 abgeschoben werden können. Eine Abschiebung nach Bulgarien wäre zulässig gewesen, so das Verwaltungsgericht Chemnitz. Der Mann sollte nach Bulgarien abgeschoben werden, weil er dort zunächst als Asylbewerber registriert worden war. Die Abschiebung sei in der Folgezeit aber nicht vollzogen worden, weshalb die Überstellungsfrist von sechs Monaten abgelaufen war.

Wie der "Spiegel" nun unter Berufung auf das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) berichtet, legte A. bei seinem Asylantrag zudem gefälschte Dokumente vor. Zwei von A. vorgelegte Personaldokumente seien "Totalfälschungen" gewesen.

Bamf glaubte A.s Geschichte nicht

Laut "Spiegel" befragte ihn das Bamf zweimal, zuletzt wenige Wochen vor der tödlichen Messerattacke von Sonntag. Yousif A. habe den Beamten laut seiner Asylakte erzählt, warum er angeblich aus der nordirakischen Provinz Ninive fliehen musste: Weil er dort in ein Mädchen verliebt gewesen sei und Ärger mit dessen Vater und Onkel bekommen habe. Diese hätten ihn verprügelt und mit einem Messer verletzt.

Weiter heißt es in dem Bericht, das Bamf habe A.s Angaben für unglaubwürdig gehalten und seinen Asylantrag mit Datum vom 29. August 2018 abgelehnt – also drei Tage, nachdem er in Chemnitz zugestochen haben soll.

Yousif A. war laut "Spiegel" Ende Oktober 2015 über die Balkanroute nach Deutschland gekommen. Gegen die Ablehnung seines Asylantrags durch das Bamf wehrte sich A. erfolgreich vor Gericht.

Verwendete Quellen
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