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Oberstes NRW-Gericht: Stadt Bochum muss Islamisten Sami A. zurückholen


Oberstes NRW-Gericht
Stadt Bochum muss Islamisten Sami A. zurückholen

Von dpa
Aktualisiert am 15.08.2018Lesedauer: 2 Min.
Sami A. auf einer Archivaufnahme: Der frühere Leibwächter des Terrorchefs Osama bin Laden ist nach Tunesien abgeschoben worden.Vergrößern des Bildes
Sami A. auf einer Archivaufnahme: Der frühere Leibwächter des Terrorchefs Osama bin Laden ist nach Tunesien abgeschoben worden. (Quelle: Screenshot/WDR)
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Nächste Wendung im juritischen Tauziehen um den Islamisten Sami A.: Die Stadt Bochum muss den abgeschobenen Tunesier nach Deutschland zurückholen. Das hat jetzt ein Gericht höchstinstanzlich entschieden.

Der nach Tunesien abgeschobene mutmaßliche Islamist Sami A. muss nach Deutschland zurückgeholt werden. Das entschied am Mittwoch das Oberverwaltungsgericht Münster. Die Richter wiesen eine Beschwerde der Stadt Bochum gegen eine Rückkehr des Tunesiers ab. Die Stadt erkannte die Entscheidung am Abend an. Zugleich beharrte Tunesien auf seiner Zuständigkeit in dem Fall.

Der Tunesier soll ein Leibwächter des früheren Al-Qaida-Chefs Osama bin Laden gewesen sein. Der Fall Sami A. beschäftigt Justiz und Politik seit langer Zeit, seit seiner Abschiebung unter umstrittenen Umständen am 13. Juli gerieten auch die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen und ganz besonders Landesflüchtlingsminister Joachim Stamp (FDP) unter Druck.

Tauziehen um Islamist Sami A.

Der zuletzt in Bochum lebende A. war am 13. Juli nach Tunesien abgeschoben worden, obwohl einen Tag zuvor das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ein Abschiebeverbot verhängt hatte, weil dem Mann in seiner Heimat Folter drohe. Das Gericht ordnete daraufhin an, den Tunesier zurück nach Deutschland zu holen. Dagegen legte die Stadt Bochum Beschwerde ein – ohne Erfolg, wie der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster am Mittwoch zeigte.

Die Stadt Bochum teilte am Abend mit, die Ausländerbehörde werde für A. nun eine sogenannte "Betretenserlaubnis" ausstellen, damit der Tunesier trotz einer gegen ihn bestehenden Einreisesperre zurückkehren könne. Zugleich ersuchte die Ausländerbehörde der Stadt das Auswärtige Amt, A. ein Visum zur einmaligen Einreise nach Deutschland auszustellen.

Tunesien: "Der Pass von Sami A. bleibt eingezogen"

Ob der Tunesier damit aber wirklich nach Deutschland zurückkehrt, ist unsicher. Ein Sprecher des tunesischen Justizministeriums sagte der Nachrichtenagentur AFP: "Die Untersuchung der tunesischen Justiz ist noch nicht abgeschlossen." Der Pass von A. bleibe eingezogen, sodass er nicht reisen könne. "Tunesien ist ein souveräner Staat und hat das Recht, über seine Bürger zu urteilen." In Tunesien kam A. nach zwei Wochen in Untersuchungshaft vorläufig frei, sein Reisepass wurde aber einbehalten.

NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) kritisierte den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts in Münster. "Die Unabhängigkeit von Gerichten ist ein hohes Gut. Aber Richter sollten immer auch im Blick haben, dass ihre Entscheidungen dem Rechtsempfinden der Bevölkerung entsprechen", sagte Reul der "Rheinischen Post". "Ich zweifle, ob das bei diesem Beschluss der Fall ist. Wenn die Bürgerinnen und Bürger Gerichtsentscheidungen nicht mehr verstehen, ist das Wasser auf die Mühlen der Extremen."

SPD und Grüne: Flüchtlingsminister muss Konsequenzen ziehen

SPD und Grüne riefen hingegen Landesflüchtlingsminister Stamp zu persönlichen Konsequenzen auf. Stamp habe sich zur "vollen politischen Verantwortung" im Fall A. bekannt, erklärte SPD-Oppositionsführer Thomas Kutschaty. "Jetzt erwarte ich, dass er dieser Erklärung die notwendigen Taten folgen lässt."

Auch der Rechtsexperte der oppositionellen Grünen, Stefan Engstfeld betonte, Stamp habe frühzeitig die politische Verantwortung für die Vorgänge um die umstrittene Abschiebung übernommen. Dafür gebühre dem FDP-Politiker Respekt. "Jetzt muss er aus dieser Verantwortung die zwangsläufige Konsequenz ableiten - aus unserer Sicht kann das nur sein Rücktritt sein", fügte Engstfeld hinzu.

Verwendete Quellen
  • dpa
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