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Martin Sellner: Potsdam verzichtet auf Widerspruch gegen Rechtsextremist


Potsdam verzichtet auf Widerspruch
Rechtsextremist Sellner darf nach Deutschland reisen

Von dpa
25.06.2024Lesedauer: 1 Min.
urn:newsml:dpa.com:20090101:240204-935-41687Vergrößern des BildesMartin Sellner: Gegen den Rechtsextremisten wurde ein Einreiseverbotsverfahren eingeleitet. (Quelle: Georg Hochmuth/dpa)
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Rechtsextremist Martin Sellner darf weiter nach Deutschland einreisen. Er hatte mit seinem Einspruch gegen ein Einreiseverbot Erfolg. Die Stadt Potsdam hat auf eine Beschwerde verzichtet.

Die Stadt Potsdam hat nach dem Erfolg des früheren Kopfes der rechtsextremen Identitären Bewegung in Österreich, Martin Sellner, vor dem Verwaltungsgericht gegen sein bundesweites Einreiseverbot keine Beschwerde eingereicht. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts sei somit rechtskräftig, sagte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts am Dienstag.

Sellner hatte im Eilverfahren die aufschiebende Wirkung des Einreiseverbotes erwirkt. Es kann somit vorerst nicht vollzogen werden. Zunächst hatte der Evangelische Pressedienst berichtet.

Nun ist die zentrale Ausländerbehörde zuständig

Über den grundsätzlichen Widerspruch Sellners gegen das Einreiseverbot ist damit nicht entschieden, betonte der Sprecher. Nachdem der Widerspruch Sellners zunächst an die Stadtverwaltung Potsdams gegangen war, sei in Brandenburg inzwischen die zentrale Ausländerbehörde in Eisenhüttenstadt für Entscheidungen zum Verlust der Freizügigkeit zuständig.

Das Einreiseverbot hatte die Brandenburger Landeshauptstadt nach einem Treffen radikaler Rechter in einer Potsdamer Villa im November 2023 erwirkt. Dort hat Sellner nach eigenen Angaben über sogenannte Remigration gesprochen. Er versteht darunter, dass Menschen mit ausländischen Wurzeln massenhaft das Land verlassen müssen, auch Menschen mit deutschem Pass. Das Medienhaus "Correctiv" hatte über das Treffen berichtet, an dem mehrere AfD-Mitglieder teilnahmen, aber auch Mitglieder der CDU und der sehr konservativen Werteunion.

Sellner sollte für drei Jahre sein Recht auf Freizügigkeit in der Bundesrepublik Deutschland aus Gründen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit verlieren.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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