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Björn Höcke vor Gericht: Diese Nazi-Parolen sind in Deutschland verboten


Verfassungsfeindliche Symbole und Losungen
Höcke vor Gericht: Diese Nazi-Parolen stehen unter Strafe

Von t-online, jaf

Aktualisiert am 14.05.2024Lesedauer: 2 Min.
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Nazi-Slogan verwendet: Höcke steht vor Gericht. (Quelle: reuters)
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Weil er die SA-Parole "Alles für Deutschland" genutzt hat, steht Björn Höcke vor Gericht. Er will nicht gewusst haben, dass dies verboten ist. Doch welche Zeichen und Parolen der Nationalsozialisten sind überhaupt illegal?

Thüringens AfD-Chef steht an diesem Dienstag vor Gericht. Er soll die verbotene Parole "Alles für Deutschland" gerufen haben, die Losung der Sturmabteilung (SA) der NSDAP. Deswegen ist er wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen angeklagt, an diesem Nachmittag soll das Urteil fallen.

Höcke selbst hatte erklärt, er habe nicht gewusst, dass der Ausruf aus diesem Kontext stamme und verboten sei. t-online zeigt, welche Ausdrücke und Gesten aus der NS-Zeit darüber hinaus verboten sind.

Eindeutig illegal ist in Deutschland der Hitlergruß. Er ist nicht von der Meinungsfreiheit geschützt. Das hat das Bundesverfassungsgericht 2006 bestätigt. Ähnlich ist es beim abgewandelten Kühnengruß beziehungsweise Widerstandsgruß, bei dem drei Finger voneinander abgespreizt hochgehalten werden, sodass ein "W" entsteht. Namensgeber war der deutsche Neonazi Michael Kühnen.

Hakenkreuz ebenso verboten wie Nummernschildkombinationen

Strafbare Zeichen sind darüber hinaus das Hakenkreuz, SS-Runen, das Keltenkreuz und die Wolfsangel. Allerdings kommt es dabei auch auf den Kontext an. So darf das Hakenkreuz in Filmen oder auf der Bühne ebenso wie in Karikaturen verwendet werden, das deckt die Kunstfreiheit ab.

Bei Nummernschildern gibt es von Bundesland zu Bundesland teils unterschiedliche Regeln. KZ, HJ, NS, SA und SS sind aber überall nicht erlaubt. Auch Zahlenkombinationen mit 18 oder 88 sind oftmals nicht erlaubt, da die Zahlen für die jeweiligen Buchstaben im Alphabet und damit für "Adolf Hitler" beziehungsweise "Heil Hitler" stehen.

Auch zahlreiche Parolen sind nicht erlaubt. Neben "Sieg Heil" ist auch die Verwendung der NSDAP-Losungen "Ein Volk, ein Reich, ein Führer" und "Deutschland erwache" strafbar. Weitere verbotene Parolen sind die SS-Losung "Meine/Unsere Ehre heißt Treue" und "Blut und Ehre" der Hitler-Jugend.

"Jedem das Seine" häufig verwendet – aber strafbar

Zudem ist es strafbar, "Jedem das Seine" zu sagen, zumindest wenn es darum geht, die NS-Bedeutung zu verbreiten. Der Ausspruch war im Tor des KZ Buchenwald angebracht, stammt aber ursprünglich aus der Antike. Vielen Leuten ist das gerade bei der Verwendung dieser Parole nicht bewusst. Bereits mehrfach warben Firmen mit dem Slogan, etwa die Telekom, Tchibo oder Nokia.

Es gibt hingegen auch Parolen, die zwar von Neonazis immer wieder verwendet werden, die allerdings nicht unter Strafe stehen. Dazu zählen etwa "Klagt nicht, kämpft", "Hier marschiert der Nationale Widerstand", "Frei, sozial und national" und "Nationaler Sozialismus jetzt".

Verwendete Quellen
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