NS-Vokabular Thüringer AfD-Chef Höcke kommt vor Gericht
Björn Höcke muss wegen der Verwendung von NS-Vokabular vor Gericht. Das Landgericht Merseburg hat am Mittwoch ein Verfahren gegen den Thüringer AfD-Chef eröffnet.
Der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke muss wegen des Vorwurfs der Verwendung von NS-Vokabular vor Gericht. Das Landgericht Halle in Sachsen-Anhalt ließ die Anklage der Staatsanwaltschaft Halle wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zur Hauptverhandlung zu, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte.
Allerdings soll das Verfahren – anders als von der Anklagebehörde gefordert – nicht vor dem Landgericht, sondern vor dem Amtsgericht Merseburg stattfinden. Zuvor hatte der Justizausschuss des Thüringer Landtags den Weg für eine Anklage der Staatsanwaltschaft Mühlhausen gegen ihn frei gemacht und Höckes Immunität erneut aufgehoben. Höcke selbst äußerte auf der Plattform X (früher Twitter), seine Immunität sei bereits zum siebten Mal aufgehoben worden und schrieb von einer "Justizkeule gegen Dissidenten".
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Vorwurf der Volksverhetzung
Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen wirft Höcke vor, sich durch einen Beitrag beim sozialen Netzwerk Telegram der Volksverhetzung schuldig gemacht zu haben. Konkret geht es um einen Beitrag, der auf Höckes Telegram-Kanal im Jahr 2022 erschienen war. In dem Post geht es um eine Gewalttat in Ludwigshafen.
Höcke schrieb unter anderem: "Wahrscheinlich ist der Täter psychisch krank und leidet an jener unter Einwanderern weitverbreiteten Volkskrankheit, welche die Betroffenen 'Allahu akbar' schreien lässt und deren Wahrnehmung so verzerrt, dass sie in den 'ungläubigen' Gastgebern lebensunwertes Leben sehen."
Staatsanwaltschaft hält Verurteilung für wahrscheinlich
Landtagsabgeordnete genießen grundsätzlich Immunität, also Schutz vor Strafverfolgung. Wenn eine Staatsanwaltschaft gegen sie ermitteln will, muss der Justizausschuss des Landtages diesen Ermittlungen zustimmen. Sollte die Staatsanwaltschaft im Ergebnis ihrer Ermittlungen Anklage gegen einen Landtagsabgeordneten erheben wollen, muss das Gremium dieser Anklageerhebung ebenfalls zustimmen.
Nach Angaben aus Ausschusskreisen heißt es in einem Schreiben der Staatsanwaltschaft Mühlhausen an die Mitglieder des Justizausschusses, dass wegen der Äußerungen Höckes bei Telegram aus dem vergangenen Jahr eine Verurteilung wegen Volksverhetzung wahrscheinlich sei.
Höcke verwendete Losung der SA
Im Mai 2023 hatte bereits die Staatsanwaltschaft Halle Anklage gegen Höcke erhoben. Sie wirft ihm das öffentliche Verwenden von Kennzeichen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation vor. Höcke habe in einer öffentlichen Rede vor etwa 250 Zuhörern im Jahr 2021 in Merseburg die SA-Losung "Alles für Deutschland!" verwendet, hatten die Strafverfolger damals mitgeteilt.
In einer Einlassung zu diesem Vorwurf habe Höcke "die strafrechtliche Relevanz seiner Äußerung in Abrede gestellt".
- Nachrichtenagentur dpa