Die subjektive Sicht des Autors auf das Thema. Niemand muss diese Meinung übernehmen, aber sie kann zum Nachdenken anregen.
Was Meinungen von Nachrichten unterscheidet."Bild"-Zeitung zum Fall Solingen Eine Schande für den Journalismus
Nicht jeder, der sich mit einem Presseausweis bewaffnet, sollte Journalist genannt werden. Das zeigt die Berichterstattung der "Bild"-Zeitung über den Kindermord in Solingen. Der Fehler liegt im System.
Für die hässliche Praxis von Boulevardreportern, bei Katastrophen und Kriminalfällen die Hinterbliebenen zu bedrängen, gibt es das Wort "Witwenschütteln". Dass sich Journalisten in einen sensationsgierigen Mob verwandeln, geschieht immer wieder. Das Geiseldrama von Gladbeck, der Amoklauf in Winnenden, der Germanwings-Absturz in den Alpen: In solchen Situationen rastet ein Teil der Branche aus, verliert jede Hemmung und jeden Anstand. Die Regelmäßigkeit, in der es geschieht, legt allerdings nahe: In manchen Redaktionen sind es keine Ausraster, sondern Routinen. Es gibt keinen Anstand.
Der Autor: Tanjev Schultz ist Professor am Journalistischen Seminar und am Institut für Publizistik der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Zu seinen Schwerpunkten zählt Ethik des Journalismus.
Anders ist auch der aktuelle Fall in Solingen kaum zu erklären. Fünf Kinder sind tot, die Mutter steht unter Tatverdacht. Es ist verständlich, dass nicht nur die Nachbarschaft aufgewühlt ist, sondern eine breitere Öffentlichkeit. Was macht die "Bild"-Zeitung? Sie berichtet nicht nur minutiös und in anbiederndem Pathos ("Auch der Himmel weint um die fünf toten Kinder"). Sie schreckt auch nicht davor zurück, aus Telefon-Nachrichten eines elfjährigen Jungen zu zitieren, der überlebt hat. Die Quelle: ein Freund, zwölf Jahre alt. Natürlich abgebildet im Porträtfoto. Es werden nun also nicht nur Witwen geschüttelt, sondern auch Kinder.
Es gibt Dinge, die tut man nicht
Nicht jeder, der sich mit einem Presseausweis bewaffnet, sollte Journalist genannt werden. Die Kinderschüttler sind eine Schande für den Journalismus. Eigentlich ist Journalismus eine ebenso ehrenvolle wie verantwortungsvolle Aufgabe. Wenn die Verrohung der Kommunikation auf Social-Media-Plattformen beklagt wird, muss man sagen: Diese Verrohung gibt es leider auch in Teilen der etablierten Medien.
Selbst wenn etwas juristisch nicht beanstandet werden kann – es gibt Dinge, die tut man nicht. Man braucht nicht in den Feinheiten der Ethik bewandert zu sein, um zu begreifen, dass Kinder nicht für die Berichterstattung instrumentalisiert werden dürfen. Vielleicht sind manche nicht willens oder in der Lage, den Pressekodex zu verstehen, eines sollte auch ihnen gelingen: die Lage aus Sicht der Betroffenen zu betrachten. Wer es gewohnt ist, vor allem an sich selbst zu denken, darf es auch mit einem schlichten Gedankenexperiment versuchen: Was würde ich wollen, wenn es mein Kind wäre?
Das Publikum wird zum Voyeur
Dass die Mutter des Jungen, der als Quelle diente, beim Gespräch dabei gewesen sein soll, kann die Redaktion nicht wirklich entlasten. Erstens geht es auch um die Persönlichkeitsrechte des anderen Jungen. Zweitens gibt es Situationen, in denen man Menschen vor sich selbst oder ihren Eltern schützen muss. Daran erinnert der Pressekodex in seiner Richtlinie 4.2: Bei der Recherche gegenüber schutzbedürftigen Personen sei "besondere Zurückhaltung" geboten. Dies betreffe vor allem Menschen, "die sich nicht im Vollbesitz ihrer geistigen oder körperlichen Kräfte befinden oder einer seelischen Extremsituation ausgesetzt sind, aber auch Kinder und Jugendliche".
Boulevardmedien legen es in Kriminalfällen darauf an, möglichst viele Details zusammenzutragen. Hauptsache, die Geschichte läuft. Erkenntniswert? Oft gleich null. Öffentliches Interesse? Fragwürdig. Wo die Berichterstattung Details, die zum Verständnis der Sache nichts beitragen, in Großaufnahme präsentiert, verwandelt sie sich in einen Kriminal-Porno. Das Publikum wird zum Voyeur, dem ein "Bild"-Reporter auch noch einen Blick auf das Regal mit Kinderschuhen im Treppenhaus verschafft, samt Betroffenheitsgerede ("Es ist wirklich, wirklich schlimm.").
Keine Hoffnung auf den Presserat
Dass die "Bild"-Zeitung kein Einzelfall ist, sondern RTL offenbar ebenfalls am Kinderschütteln beteiligt war, zeigt nur, dass der Fehler im System liegt: Wenn Redaktionen von ihren Reportern erwarten, immer neuen Sensationsstoff geliefert zu bekommen, werden sie entsprechend beliefert werden. Sie entscheiden dann ja auch, diesen Stoff zu veröffentlichen.
Es ist die Aufgabe der Presse, über schwere Straftaten zu berichten, das ist unbestritten. Es ist auch ihre Aufgabe, bei der Berichterstattung die Würde der Opfer und ihrer Angehörigen zu schützen. Kinder und Jugendliche, so Richtlinie 8.3 des Pressekodexes, dürfen in Berichten über Straftaten und Unglücksfälle in der Regel nicht identifizierbar sein. In Ziffer 11 heißt es: "Die Presse verzichtet auf eine unangemessen sensationelle Darstellung von Gewalt, Brutalität und Leid. Die Presse beachtet den Jugendschutz."
Auch wenn der Presserat die "Bild"-Zeitung für das Kinderschütteln rügen sollte, darf man sich davon nicht zu viel versprechen. Diese Zeitung aus dem Springer-Verlag ist ja schon oft gerügt worden. Der Presserat ist ein Gremium der freiwilligen Selbstkontrolle, er hat die Aufgabe, "das Ansehen der deutschen Presse zu wahren". Ihm gehören Journalisten- und Verlegerverbände an, darunter der "Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger". Dessen Präsident ist Springer-Chef Mathias Döpfner, der die Dinge offenbar laufen lässt. Sie laufen so, dass das Ansehen der Presse immer wieder neu besudelt wird.
Die in Gastbeiträgen geäußerten Ansichten geben die Meinung der Autoren wieder und entsprechen nicht notwendigerweise denen der t-online-Redaktion.