Illegale Parteispenden? Bundestag verlangt Aufklärung von der AfD
Die Bundestagsverwaltung geht einer zweifelhaften Wahlwerbung für die Alternative für Deutschland (AfD) nach. Sie verlangt von der AfD Stellungnahmen zu drei Komplexen, die im Zusammenhang mit einer Schweizer Werbeagentur stehen.
Nach dem Parteiengesetz müssen Spenden, die im Kalenderjahr die Summe von 10.000 Euro übersteigen, im Rechenschaftsbericht der Partei verzeichnet sein. "Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50.000 Euro übersteigen, sind dem Präsidenten des Deutschen Bundestages unverzüglich anzuzeigen", heißt es in dem Gesetz. Der Präsident des Bundestags veröffentlicht die Spenden in regelmäßigen Abständen.
Meuthen: "Unterstellungen und falsche Tatsachenbehauptungen"
Zuvor hatten das Recherchebüro "Correctiv und "Frontal21" über ein Dokument berichtet, das Parteichef Jörg Meuthen persönlich mit den Anzeigenkampagnen der Agentur Goal AG vor der Landtagswahl 2016 in Baden-Württemberg in Verbindung bringt – obwohl die AfD erklärt, von ihr sei dazu keine Initiative ausgegangen.
Parteichef Jörg Meuthen erklärte, er begrüße es ausdrücklich, wenn die Bundestagsverwaltung die Sachverhalte überprüfe. "Wir wären deshalb in den nächsten Tagen auch unsererseits mit der Bundestagsverwaltung in Kontakt getreten, um den Sachverhalt einer objektiven Prüfung zuzuführen und auf diesem Wege auch die von einigen Medienvertretern geäußerten Unterstellungen und falschen Tatsachenbehauptungen richtigzustellen." Meuthen ist auch Fraktionschef im Stuttgarter Landtag.