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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Trend setzt sich fort So viel fliegt Außenministerin Baerbock
Reisen wollte Außenministerin Baerbock bei Amtsantritt möglichst klimaschonend. Die Pläne erweisen sich als nicht praktikabel. Unterwegs ist sie fast immer mit der Flugbereitschaft.
Auch im zweiten Jahr nach Amtsantritt hat Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) fast immer die Flugbereitschaft für ihre Reisen genutzt. Das geht aus einer Aufstellung des Auswärtigen Amts für das Jahr 2023 hervor, die t-online vorliegt.
Damit setzt sich der Trend fort, über den t-online erstmals im Dezember 2022 berichtete: Baerbocks ambitionierte Pläne bei Amtsantritt, auch als Ministerin möglichst umwelt- und klimaschonend zu reisen, erweisen sich im Amt als nicht praktikabel.
Ausnahmen nicht wegen Klimaschutz
Im ersten Amtsjahr bis Ende 2022 hatte Baerbock bei über hundert Strecken nur vier mit Linienflügen zurückgelegt, nur zwei mit der Bahn. Ähnlich sieht es auch im Jahr 2023 aus. Bei über 50 Auslandsreisen mit insgesamt erneut über hundert Strecken flog die Außenministerin zweimal Linie. Drei weitere Reisen absolvierte sie in Teilabschnitten per Zug. Ihre einwöchige Dialogreise durch Deutschland unternahm Baerbock im Juli mit dem Bus.
Ursächlich für diese Ausnahmen dürfte aber weitgehend nicht der Klimaschutz gewesen sein. Aus Sicherheitsgründen müssen Reisen in die Ukraine mit dem Zug erfolgen. Aufgrund einer Panne eines Regierungsfliegers musste Baerbock nach der UN-Klimakonferenz in Dubai ihren Weiterflug nach Australien absagen und einen Linienflug zurück nach Deutschland nehmen.
Der "limitierende Faktor"
Zwar steht das Auswärtige Amt weiter zu Baerbocks Versprechen, dass "grundsätzlich vor jeder Reise und der Nutzung der Flugbereitschaft des BMVg zunächst emissionsärmere Reisemöglichkeiten wie die Nutzung von Zugverbindungen oder Linienflügen geprüft" werden.
"Limitierender Faktor", heißt es allerdings wie bereits im Vorjahr, sei "oft die enge Terminabfolge". Viele Termine und ihre Dauer seien für das Auswärtige Amt nicht beeinflussbar. Gerade aufeinanderfolgenden Termine könnten deswegen nur bei Nutzung der Flugbereitschaft wahrgenommen werden.
Unabhängig vom Verkehrsmittel kompensiert die Emissionshandelsstelle beim Umweltbundesamt den CO2-Ausstoß der Dienstreisen. Die Regel gilt für alle Dienstreisen der Bundesregierung.
- Eigene Recherchen