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EuGH-Urteil zur Flüchtlingsverteilung: Was Polen, Ungarn und Tschechien droht


Asylbewerber nicht aufgenommen
EU verurteilt osteuropäische Staaten – was das jetzt bedeutet

Von dpa, ds

Aktualisiert am 02.04.2020Lesedauer: 2 Min.
Ein Flüchtlingsboot im Mittelmeer: Drei osteuropäische Staaten haben gegen EU-Recht verstoßen, urteilte der Europäische Gerichtshof.Vergrößern des Bildes
Ein Flüchtlingsboot im Mittelmeer: Drei osteuropäische Staaten haben gegen EU-Recht verstoßen, urteilte der Europäische Gerichtshof. (Quelle: imago-images-bilder)

Auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise weigerten sich einige Staaten, Asylbewerber aufzunehmen. Damit verstießen sie gegen EU-Recht, wurde nun geurteilt. Doch welche Auswirkungen hat das?

Im Streit über die Verteilung von Asylbewerbern in der EU hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein wegweisendes Urteil gefällt: Polen, Ungarn und Tschechien haben in der Hochzeit der Flüchtlingskrise gegen EU-Recht verstoßen. Sie hatten sich geweigert, im Rahmen eines europäischen Verteilmechanismus Asylbewerber aufzunehmen. Welche Strafen drohen den Staaten jetzt? Ein Überblick.

Worum ging es?

Italien und Griechenland hatten aufgrund des Andrangs von Asylsuchenden 2015 besonders schwer zu tragen. Deshalb entschieden die EU-Staaten damals in zwei Mehrheitsentscheidungen die Umverteilung von bis zu 160.000 Asylbewerbern aus den beiden Ländern in andere EU-Nationen. Ungarn, Polen und Tschechien weigerten sich allerdings beharrlich, den Beschluss umzusetzen – obwohl der EuGH dessen Rechtmäßigkeit in einem späteren Urteil bestätigte. Deshalb klagte die Brüsseler Behörde, die in der Staatengemeinschaft die Einhaltung von EU-Recht überwacht, gegen sie.

Thorsten Frei, der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt das Urteil. Er sagte zudem zu t-online.de: "Viel wichtiger als dieses Urteil ist aber für mich, dass wir endlich die Blockadehaltung in Europa bei unserem funktionsunfähigen Europäischen Asylsystem durchbrechen. Deutschland hat Anfang des Jahres einen Vorschlag für eine Reform vorgelegt. Ich erwarte von der Europäischen Kommission, dass sie jetzt konkrete Regelungsentwürfe vorlegt."

Darum war das Urteil absehbar

Bereits im Oktober schlug eine wichtige Gutachterin vor, der Klage stattzugeben. Polen, Tschechien und Ungarn hätten sich nicht weigern dürfen, den Beschluss umzusetzen. Die Vorbehalte, etwa dass dadurch Sicherheit und öffentliche Ordnung gefährdet würden, seien unbegründet. Es sei ihnen ohne Weiteres möglich gewesen, Sicherheit und Wohlergehen ihrer Bürger zu schützen. Vielmehr hätten sie sich solidarisch zeigen müssen. Die Richter folgen – so auch in diesem Fall – den Empfehlungen häufig, aber nicht immer. Nach dem Gutachten zeigten die Länder keinerlei Einsicht.

Was droht den Staaten nun?

Den Ländern drohen nun hohe Geldstrafen. Dazu müsste die EU-Kommission den EuGH allerdings noch einmal anrufen und auch finanzielle Sanktionen beantragen. Dann würde der Gerichtshof die Höhe der Strafe berechnen. Dabei werden Dauer und Schwere des Verstoßes berücksichtigt, aber auch die Wirtschaftskraft des Landes.

Warum ist es mit dem Urteil nicht getan?

Seit Jahren ist die EU über die Reform der Asylpolitik zerstritten. Staaten wie Griechenland, Italien und Spanien an den südlichen Außengrenzen fordern eine Reform der sogenannten Dublin-Regeln. Danach ist meist jener Staat für einen Asylantrag zuständig, auf dessen Boden der Schutzsuchende zuerst europäischen Boden betreten hat. Länder wie Ungarn, Polen oder auch Österreich lehnen es jedoch kategorisch ab, verpflichtend Asylbewerber aufzunehmen. Nach Ostern will die EU-Kommission unter Ursula von der Leyen einen neuen "Migrationspakt" vorlegen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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