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Le Pen: Staatsanwalt bekräftigt Urteil – "Nicht politisch"


"Keine politische Entscheidung"
Urteil gegen Le Pen: Französische Justiz reagiert auf Kritik

Von afp, t-online
Aktualisiert am 01.04.2025Lesedauer: 2 Min.
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Im Video: Le Pen zeigt ihre Wut und eilt aus dem Gericht. (Quelle: reuters)
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Nach dem Urteil gegen Le Pen üben die Rechten harsche Kritik an der französischen Justiz. Jetzt hat sich der ranghöchste Staatsanwalt des Landes zu Wort gemeldet.

Einer der ranghöchsten Justizbeamten Frankreichs hat die Verurteilung der französischen Rechtspopulistin Marine Le Pen zur Nicht-Wählbarkeit verteidigt. "Es ist keine politische Entscheidung, sondern eine juristische, die von drei unabhängigen Richtern getroffen wurde", sagte der Staatsanwalt des Kassationsgerichts, Rémy Heitz, am Dienstag dem Sender RTL. "Das Urteil fiel am Ende eines gerechten Prozesses, nach einer zwei Monate dauernden Verhandlung und jahrelangen Ermittlungen", fügte er hinzu.

Die Richter hätten das Gesetz angewandt und gesetzmäßige Strafen verhängt, betonte er. Heitz verurteilte die persönlichen Anfeindungen gegen die mit dem Fall betrauten Richter. Er sei "schockiert", dass die Vorsitzende Richterin unter Polizeischutz gestellt werden musste. Nach Angaben aus Justizkreisen bewacht eine Polizeistreife derzeit ihr Haus, nachdem sie Drohungen erhalten hatte.

Zeitpunkt des Berufungsprozesses unklar

Die Frage, ob ein Berufungsprozess rechtzeitig vor der Präsidentschaftswahl stattfinden könne, müsse das Berufungsgericht entscheiden. Theoretisch sei dies aber möglich, sagte Heitz. Le Pen hatte angekündigte, in Berufung zu gehen. Das Verbot, zu kandidieren, bleibt trotzdem bestehen. Derzeit scheint es unwahrscheinlich, dass ein Berufungsprozess rechtzeitig endet und die Strafe so abmildert, dass sie bei der Präsidentschaftswahl 2027 doch noch antreten kann.

Jordan Bardella, Parteichef von Le Pens Rassemblement National (RN), hatte nach der Urteilsverkündung zu landesweiten Protesten aufgerufen. Die Partei hat außerdem eine Petition gegen das Urteil gestartet – und nennt es eine "Diktatur der Richter".

Le Pen darf nach dem Urteil eines Pariser Gerichts wegen Veruntreuung von EU-Geldern fünf Jahre lang nicht bei Wahlen antreten. Außerdem wurde sie zu vier Jahren Haft verurteilt, zwei davon wurden zur Bewährung ausgesetzt, zwei sollen mit einer Fußfessel abgegolten werden. Zudem wurde eine Geldstrafe von 100.000 Euro verhängt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass das RN systematisch die Gehälter ihrer EU-Parlamentsassistenten nutzte, um die maroden Parteifinanzen zu sanieren.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur AFP
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