Notlage an der Grenze? Polen setzt Recht auf Asyl zeitweise aus
Polen hat für zunächst drei Monate das Recht auf Asyl für neu ankommende Flüchtlinge ausgesetzt. Vor allem über Belarus versuchen Asylsuchende, in die EU zu gelangen.
Der polnische Präsident Andrzej Duda hat mit seiner Unterschrift ein Gesetz zur Beschränkung von Asylanträgen in Kraft gesetzt. "Ich habe unterzeichnet, weil ich denke, dass dies notwendig ist zur Stärkung der Sicherheit unserer Grenzen", schrieb Duda im sozialen Netzwerk X.
Er rief die Regierung auf, rasch eine Verordnung zur Anwendung des Gesetzes zu erlassen. Ministerpräsident Donald Tusk kündigte in Warschau eine entsprechende Entscheidung noch für Mittwochabend an. Das Gesetz sieht vor, dass in Notlagen an der Grenze 60 Tage lang nur jene Ausländer einen Asylantrag stellen dürfen, die legal nach Polen einreisen.
Warschau sieht Notlage an der Grenze zu Belarus
Eine solche Notlage sieht das EU-Mitglied vorrangig an seiner Ostgrenze nach Belarus. Von dort versuchen Tausende Flüchtlinge mit kaum verdeckter Unterstützung der belarussischen Behörden, die stark befestigte Grenze zu überqueren. Polen wirft Belarus und Russland vor, mit den Migranten gezielt die EU destabilisieren zu wollen.
Die EU-Kommission hatte im Dezember erklärt, dass die an Russland und Belarus grenzenden Mitgliedstaaten das Asylrecht einschränken dürfen, wenn Moskau und Minsk Migranten als "Waffe" einsetzen. Vor allem Polen hatte von Brüssel Handhabe wegen deutlich gestiegener Migrationszahlen gefordert.
Das Vorhaben aus Warschau stieß bei Menschenrechtsorganisationen jedoch auf Empörung. Im vergangenen Monat forderte Human Rights Watch das polnische Parlament auf, den Gesetzentwurf abzulehnen, da er den internationalen und EU-Verpflichtungen Polens zuwiderlaufe. Amnesty International bezeichnete die Pläne, das Recht auf Asyl auszusetzen, als "rechtswidrig".
- Nachrichtenagenturen dpa und AFP