Wegen Frauenrechtsverletzungen Baerbock droht Taliban mit UN-Gericht
In Afghanistan werden Frauen ihre Rechte entzogen. Sollte sich dies nicht ändern, drohen Deutschland und Verbündete rechtlich gegen die Taliban vorzugehen.
Deutschland und verbündete Staaten drohen den islamistischen Taliban in Afghanistan wegen schwerer Menschenrechtsverletzungen gegen Frauen und Mädchen mit dem Gang vor den Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag. Im Rahmen der Frauenrechtskonvention der Vereinten Nationen (CEDAW), dessen Vertragsstaat Afghanistan ist, hätten Deutschland, Australien, Kanada, und die Niederlande die Taliban offiziell an ihre Verpflichtung erinnert, Verstöße gegen Frauenrechte einzustellen, heißt es im Entwurf einer Erklärung, die der Deutschen Presse-Agentur in New York vorlag.
"Sollte dies jedoch innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht zu Ergebnissen führen", werde zunächst ein Schiedsverfahren und in letzter Instanz die Vorlage des Streits vor dem Internationalen Gerichtshof angestrebt, heißt es in dem Papier weiter. "Die Frauen und Mädchen Afghanistans verdienen nichts weniger als die uneingeschränkte Wahrnehmung ihrer Menschenrechte."
Baerbock berät mit Verbündeten in New York
Die deutsche Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) wollte an diesem Mittwoch am Rande der UN-Vollversammlung in New York mit ihren Kolleginnen aus Australien und Kanada, Penny Wong und Mélanie Joly, sowie dem niederländischen Außenminister Caspar Veldkamp über das Thema beraten. Baerbock kritisiert immer wieder, dass es seit der erneuten Machtübernahme der Taliban im Jahr 2021 durch systematische und institutionelle Diskriminierung zu einer weltweit unvergleichlichen Verletzung der fundamentalen Rechte von Frauen und Mädchen in Afghanistan kommt.
Der Internationale Gerichtshof ist das höchste Gericht der Vereinten Nationen mit Sitz im Friedenspalast in Den Haag. Er soll Konflikte zwischen Staaten lösen. Seine Urteile sind bindend, eine Berufung ist nicht möglich. Doch das Gericht besitzt keine Machtmittel, um einen unterlegenen Staat zu zwingen, ein Urteil umzusetzen.
- Nachrichtenagentur dpa