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EuGH-Entscheidung: Ungarn scheitert mit Klage gegen Verfahren zur Rechtsstaatlichkeit


EuGH-Entscheidung
Ungarn scheitert mit Klage gegen Verfahren zur Rechtsstaatlichkeit

Von dpa
03.06.2021Lesedauer: 2 Min.
Viktor Orban bei einem Treffen des Europäischen Rates in Brüssel: Ungarns Ministerpräsident ist mit der Klage gegen das Urteil von Verstößen zur Rechtsstaatlichkeit seines Landes vor dem EuGH gescheitert (Archiv).Vergrößern des Bildes
Viktor Orban bei einem Treffen des Europäischen Rates in Brüssel: Ungarns Ministerpräsident ist mit der Klage gegen das Urteil von Verstößen zur Rechtsstaatlichkeit seines Landes vor dem EuGH gescheitert (Archiv). (Quelle: John Thys/dpa-bilder)
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Das Urteil gegen Grundwerte-Verstöße der EU war Ungarn schon lange ein Dorn im Auge. Nun hat der Europäische Gerichtshof entschieden: Das Urteil ist rechtens

Ungarn ist mit einer Klage gegen das laufende EU-Verfahren zu Vorwürfen um schwerwiegende Grundwerte-Verstöße gescheitert. Der Europäische Gerichtshof urteilte am Donnerstag, dass die zu dem Verfahren gegen Ungarn führende Entscheidung des Europaparlaments aus dem Jahr 2018 rechtmäßig getroffen wurde.

Die Regierung in Budapest hatte dies angezweifelt und deswegen Klage eingereicht. Konkret stellte sie sich auf den Standpunkt, dass bei der Berechnung des Abstimmungsergebnisses zu der Entscheidung auch die Enthaltungen hätten berücksichtigt werden müssen. Dann wäre der Beschluss nämlich nicht zustande gekommen.

Enthaltungen zählen nicht mit

Die Richter des EuGH wiesen die Sichtweise Ungarns nun allerdings klar zurück. Demnach ist der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union so auszulegen, dass die Enthaltungen von Abgeordneten nicht für die Feststellung zählen, ob die in Artikel 354 genannte Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erreicht ist. Die fragliche Entschließung war mit 448 Ja- und 197 Nein-Stimmen bei 48 Enthaltungen angenommen worden.

Mit dem laufenden Verfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrags soll die ungarische Regierung dazu bewegt werden, die Unabhängigkeit der Justiz und die Meinungsfreiheit zu gewährleisten. Zudem sind unter anderem Minderheitenrechte und die Situation von Migranten und Flüchtlingen ein Thema.

Weitere Konsequenzen möglich

Theoretisch könnte das Verfahren mit einem Entzug von EU-Stimmrechten für Ungarn enden. Dies gilt allerdings derzeit als höchst unwahrscheinlich, da es im zuständigen EU-Ministerrat große Abstimmungshürden gibt und bislang noch nicht einmal offiziell festgestellt werden konnte, dass in Ungarn die "eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung" von EU-Werten besteht. Der Regierung in Ungarn ist das Verfahren aber dennoch ein Dorn im Auge, weil sie die zu Grunde liegenden Vorwürfe als haltlos ansieht.

Nach dem Urteil des EuGH hat es zudem auch rechtliche Konsequenzen. So hielten die Richter explizit fest, das mit dem Verfahren das für andere Mitgliedstaaten geltende Verbot entfällt, einen von einem ungarischen Staatsangehörigen gestellten Asylantrag zu berücksichtigen oder zur Bearbeitung zuzulassen.

Mitglieder des Europaparlaments begrüßten das Urteil. "Das Verfahren gegen Ungarn ist rechtens. Der Rat der EU muss nun endlich seine Blockade lösen und Ungarn das Stimmrecht entziehen, bis die Rechtsstaatsmängel behoben sind", kommentierte beispielsweise der Grünen-Abgeordnete Daniel Freund. Man dürfe nicht zulassen, dass Viktor Orban ohne jedwede Sanktion Ungarn in eine Diktatur umbaue.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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