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Streit in EU: Heiko Maas will sich nicht zu "Atombombe" äußern


Sanktionen gegen Polen und Ungarn?
Streit in EU: Maas will sich nicht zu "Atombombe" äußern

Von dpa
Aktualisiert am 19.11.2020Lesedauer: 2 Min.
Heiko Maas: Der Bundesaußenminister will sich noch nicht öffentlich zu Lösungsvorschlägen im Fall von Polens und Ungarns EU-Blockade äußern.Vergrößern des Bildes
Heiko Maas: Der Bundesaußenminister will sich noch nicht öffentlich zu Lösungsvorschlägen im Fall von Polens und Ungarns EU-Blockade äußern. (Quelle: photothek/imago-images-bilder)

Deutschland hat derzeit die EU-Ratspräsidentschaft inne und muss im Streit über die Blockade des Haushalts durch Polen und Ungarn vermitteln. Außenminister Maas äußert sich zurückhaltend – bislang.

Bundesaußenminister Heiko Maas will sich nicht dazu äußern, ob der EU-Streit mit Polen und Ungarn möglicherweise nur über das Artikel-7-Verfahren zum Entzug der Stimmrechte der beiden Länder bei EU-Entscheidungen gelöst werden könnte. "Wir sind als Ratspräsidentschaft in der Rolle, eine Lösung zu finden", sagte der SPD-Politiker am Donnerstag wenige Stunden vor dem Beginn einer Videoschalte der Staats- und Regierungschefs. "Das fangen wir jetzt nicht an, öffentlich zu tun."

Maas wies allerdings darauf hin, dass viele Mitgliedstaaten nicht bereit seien, beim Thema Rechtsstaatlichkeit noch große Kompromisse einzugehen. "Das ist eine sehr schwierige Situation, in der wir uns befinden", sagte er.

Was ein Artikel-7-Verfahren bedeuten würde

Ungarn und Polen wollen aus Protest gegen ein neues Verfahren zur Ahndung von Rechtsstaatsverstößen das europäische Haushaltspaket für die nächsten Jahre blockieren. Dieses umfasst auch die Corona-Konjunkturhilfen im Umfang von 750 Milliarden Euro und ist deswegen für Länder wie Italien und Spanien extrem wichtig.

Sollten Ungarn und Polen in dem Streit nicht einlenken, ist denkbar, dass die EU-Partner ihnen mit einem Entzug der Stimmrechte bei EU-Entscheidungen drohen. Diese Strafmöglichkeit ist in Artikel 7 des EU-Vertrags für den Fall vorgesehen, dass Mitgliedstaaten schwerwiegend und anhaltend gegen EU-Werte verstoßen.

Artikel-7-Verfahren zur Prüfung von Vorwürfen gegen Ungarn und Polen wurden bereits vor längerem eingeleitet, weil beide Länder nach Analysen der EU-Kommission zum Beispiel ihren Einfluss auf die Justiz in unzulässiger Weise ausbauen. Die in Brüssel wegen ihrer weitreichenden Folgen auch als "Atombombe" bezeichnete Prozedur kam aber bislang nicht voran, weil etliche Mitgliedstaaten keine Zerreißprobe für die EU auslösen wollten.

Rechtlich vieles noch unklar

Rechtlich nicht ganz klar ist auch, ob sich Ungarn und Polen nicht vielleicht gegenseitig vor einem Stimmrechtsentzug schützen könnten, da in dem Verfahren zumindest an einer Stelle eine einstimmige Entscheidung erforderlich ist. Juristen aus dem Rat der Mitgliedstaaten argumentieren zwar, dass nur Länder abstimmen dürften, gegen die kein Verfahren laufe. Warschau und Budapest könnten den Fall aber wohl vor den Europäischen Gerichtshof bringen.

Maas rief am Donnerstag noch einmal alle Beteiligten auf, eine einvernehmliche Lösung zu finden. "Ganz Europa steckt in der zweiten Corona-Welle", sagte der SPD-Politiker. Viele Länder warteten darauf, dass die Mittel aus dem Finanzpaket freigegeben werden könnten.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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