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Streit um Justizreform: EuGH verzichtet zunächst auf Verurteilung Polens


Streit um Justizreform
EuGH verzichtet zunächst auf Verurteilung Polens

Von dpa
Aktualisiert am 19.11.2019Lesedauer: 1 Min.
Das Oberste Gericht in Warschau mit einem Banner mit der Aufschrift "Verfassung": Die Richter sollen hier entscheiden, ob die neue Kammer mit EU-Recht vereinbar ist.Vergrößern des Bildes
Das Oberste Gericht in Warschau mit einem Banner mit der Aufschrift "Verfassung": Die Richter sollen hier entscheiden, ob die neue Kammer mit EU-Recht vereinbar ist. (Quelle: Natalie Skrzypczak/dpa-bilder)
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Im Streit um die Justizreform in Polen verzichtet der Europäische Gerichtshof auf eine klare Entscheidung. Das Oberste Gericht in Polen muss nun klären, ob die neue Disziplinarkammer wirklich unabhängig ist.

Im Streit um die Justizreformen in Polen hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) auf eine klare Entscheidung verzichtet. Das Oberste Gericht in Polen müsse klären, ob die dort neu geschaffene Disziplinarkammer unabhängig sei, erklärten die obersten EU-Richter am Dienstag in Luxemburg. Dabei müssten unter anderem die Umstände betrachtet werden, unter denen Richter dieser Kammer ernannt werden.

Das Oberste Gericht hatte zuvor den Europäischen Gerichtshof eingeschaltet, da es Zweifel an der Unabhängigkeit der Disziplinarkammer hatte. Diese war im Zuge der Justizreformen der nationalkonservativen Regierung in Warschau 2018 geschaffen worden. Die Kammer soll Disziplinarmaßnahmen gegen Richter überwachen. Ihre Mitglieder müssen unter anderem vom Staatspräsidenten bestätigt werden.

Dieser Umstand allein schaffe noch keine Abhängigkeit von der Politik, wenn die Richter nach ihrer Ernennung keinem Druck ausgesetzt seien und bei der Ausübung ihres Amtes keinen Weisungen von außen unterlägen, erklärte der EuGH weiter.


Die nationalkonservative Regierung in Warschau erweiterte aus Sicht von Kritikern in den vergangenen Jahren die Möglichkeiten zu politischem Einfluss auf das Justizsystem. Die EU-Kommission leitete daraufhin etliche Verfahren ein.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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