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Brexit-Verlängerung: Diese Optionen bleiben Theresa May jetzt noch


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Verlängerung verlängert
Diese Optionen hat May beim Brexit jetzt noch


Aktualisiert am 11.04.2019Lesedauer: 4 Min.
Theresa May auf der Pressekonferenz zum Abschluss des EU-Gipfels: Sie hat mehr Zeit bekommen, doch noch einen Brexit auf die Beine zu stellen.Vergrößern des Bildes
Theresa May auf der Pressekonferenz zum Abschluss des EU-Gipfels: Sie hat mehr Zeit bekommen, doch noch einen Brexit auf die Beine zu stellen. (Quelle: dpa)
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Also kein No-Deal-Brexit am Freitag. Großbritannien hat sechs Monate mehr Zeit für einen EU-Austritt. Bekommen die Briten das hin? May hofft weiter auf eine schnelle Lösung. Die möglichen Szenarien.

Die erwartete "Flextension" ist beschlossen – die "flexible Verlängerung". Die EU gewährt Großbritannien eine weitere Brexit-Verlängerung bis zum 31. Oktober. Sechs Monate mehr also, in denen die Briten sich also – endlich – einig werden sollen, wie sie aus der EU herauskommen. Dabei ist der 31. Oktober der letztmögliche Austrittstermin. Sollten sich die Briten vor diesem Datum für irgendeine Art von Brexit entscheiden können, würde der Austritt am ersten Tag des Folgemonats wirksam werden.

Ein Überblick über die Optionen:

Austritt bis zum 22. Mai

Das ist nach wie vor die von Premierministerin Theresa May bevorzugte Variante, mit der Großbritannien nicht an der Europawahl teilnehmen müsste. Voraussetzung dafür: Das britische Parlament muss dem von May mit der EU ausgehandelten Deal in der jetzigen Form zustimmen. Die EU hat erneut unmissverständlich klargestellt, dass ein geregelter Ausstieg nur mit dem ausgehandelten Vertrag möglich ist.

Um diesen Termin zu halten, braucht May entweder die Zustimmung von Labour oder das Einknicken der Brexit-Hardliner ihrer eigenen Partei. Ersteres ist unsicher, da die Verhandlungen mit der Opposition nicht wirklich vorankommen; Letzteres ist so gut wie ausgeschlossen, da die Brexiteers dann auch dem Backstop zustimmen müssten, der eine harte Grenze zwischen Nordirland und Irland verhindern soll.

Austritt nach dem 22. Mai

Es ist möglich und derzeit wahrscheinlich, dass May bis zum Beginn der Europawahl am 23. Mai keine Mehrheit für ihren Brexit-Deal erreicht. Sollte sie dann immer noch Hoffnungen und Argumente haben, mit etwas mehr Zeit eine Mehrheit zustande zu bekommen, wird sie weiter um ihren Deal kämpfen. In diesem Fall muss Großbritannien parallel an der Europawahl teilnehmen. Macht es das nicht, scheidet es automatisch am 1. Juni ohne Deal aus. Es könnte dann zu dem skurrilen Zustand kommen, dass die Briten weiter erbittert um einen Weg aus der EU kämpfen und gleichzeitig um den Einzug ins EU-Parlament.

Für den Fall, dass ihr Deal weiter keine Mehrheit bekommt, hat May angekündigt, das Parlament über mögliche Alternativen zum weiteren Vorgehen abstimmen zu lassen. Sie hat außerdem versprochen, dass das Ergebnis dieser Abstimmungen für die Regierung bindend sein werde.

Darüber könnte im Unterhaus abgestimmt werden:

Erneute Abstimmung zum Deal: Das Parlament könnte entscheiden, Mays Deal ein weiteres Mal zur Abstimmung vorzulegen. Das wäre dann wahrscheinlich das insgesamt fünfte Mal, dass derselbe Ausstiegsvertrag zur Abstimmung käme.

Neuverhandlung des Brexit-Deals: Votieren die Abgeordneten für einen neuen Ausstiegsvertrag oder massive Änderungen am bestehenden, ist das nicht bis zum 31. Oktober zu schaffen. In diesem Fall müsste das gesamte Vertragswerk angepasst und überarbeitet werden, was im Hinblick auf die Europawahl unmöglich ist. Die Neuverhandlung würde also eine erneute Verlängerung des Brexit-Ausstiegs über den 31. Oktober hinaus bedeuten. Zudem hat die EU bisher kategorisch ausgeschlossen, dass der Brexit-Deal aufgeschnürt wird.

Ein neues Referendum: Vor allem in der Labour-Partei fordern viele Abgeordnete eine erneute Befragung der Bevölkerung. Unklar ist derzeit, worüber abgestimmt werden soll: entweder über eine bis dahin erreichte Einigung der Regierung oder über den Brexit an sich. Während das Referendum von 2016 juristisch nicht bindend war, könnte eine zweite Volksbefragung rechtlich verbindlich abgehalten werden. Nach Angaben der britischen Wahlkommission wären für ein zweites Brexit-Referendum mindestens vier, eher sechs Monate an Vorbereitungen notwendig. Sollte sich das Parlament dafür entscheiden, muss Großbritannien in der Zwischenzeit an der Europawahl teilnehmen.

Neuwahlen: May könnte sich für Neuwahlen als Weg aus der Brexit-Sackgasse entscheiden. Diese kann sie nicht selbst ansetzen. Sie kann aber die Abgeordneten darüber abstimmen lassen. Für Neuwahlen ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament notwendig. Auch bei dieser Option ist die Teilnahme der Europawahl Pflicht. Ob mit einer neuen Führung die Brexit-Frist bis zum 31. Oktober eingehalten werden kann, ist mehr als fraglich: Ein Brexit-Hardliner wird einen vollkommen neuen Ausstiegsvertrag aushandeln wollen, ein Brexit-Gegner oder Befürworter eines weichen Brexits könnte auf ein zweites Referendum zur Absicherung setzen.

Brexit ohne Deal: Auch wenn sich das Unterhaus in mehreren Abstimmungen eindeutig gegen einen No-Deal-Brexit ausgesprochen hat, könnte diese Option zur Abstimmung vorgelegt werden. Vor allem die Brexit-Hardliner haben daran ein großes Interesse. Für sie ist der Ausstieg ohne Abkommen derzeit die bevorzugte Option, schnell die EU zu verlassen.

Misstrauensvotum gegen May: Die Premierministerin hat im Januar 2019 ein Misstrauensvotum ihrer eigenen Partei überstanden. Nach britischem Recht können die Torys in diesem Jahr kein weiteres Misstrauensvotum gegen May einbringen. Labour könnte es aber. Solange die Opposition mit May verhandelt, ist das extrem unwahrscheinlich. Sollte die Suche nach einem Kompromiss jedoch scheitern, könnte Labour zu diesem Mittel greifen. Viele May-Kritiker in den Reihen der Torys dürften darauf nur warten und werden gegen ihre Premierministerin stimmen. Sollte May das Misstrauensvotum verlieren, hat das Parlament zwei Wochen Zeit, eine neue Regierung aufzustellen. Gelingt das nicht, werden Neuwahlen angesetzt.


Rücktritt: May hat angekündigt, dass sie zurücktreten wird, wenn ihr Deal verabschiedet ist. Nicht auszuschließen ist, dass sie auch zurücktritt, sollte ihr Vertrag mit der EU endgültig scheitern. In diesem Fall würden die Torys eine neue Premierministerin oder einen Premierminister bestimmen. Neuwahlen sind bei einem Rücktritt Mays nicht zwingend notwendig.

Absage des Brexits: Großbritannien hat jederzeit das Recht, vom Brexit zurückzutreten. Das dürfte für alle Parteien allerdings nur der allerletzte Ausweg sein, denn mit einem Rückzug vom Brexit würde man sich gegen das – wenn auch knappe – Ergebnis des Referendums von 2016 stellen – und den gesamten Brexit-Wahnsinn der letzten Jahre zur absoluten Lächerlichkeit steigern.

Verwendete Quellen
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