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EU-Gipfel in Brüssel: Was bisher beschlossen wurde – schnell erklärt


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Was wurde bisher beim EU-Gipfel beschlossen?

Von t-online, so

Aktualisiert am 29.06.2018Lesedauer: 2 Min.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) in Brüssel: Die Verhandlungen der EU-Staaten zur Migrationspolitik gingen am Freitag bis in die Morgenstunden.Vergrößern des Bildes
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) in Brüssel: Die Verhandlungen der EU-Staaten zur Migrationspolitik gingen am Freitag bis in die Morgenstunden. (Quelle: Eric Vidal/reuters)
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Es gibt erste Einigungen über die Asylpolitik beim EU-Gipfel in Brüssel. In der Nacht zu Freitag wurden fünf Punkte vorgestellt, an denen die 28 Staaten künftig gemeinsam arbeiten möchten.

Bis in die Morgenstunden wurde in Brüssel über das Thema Migration diskutiert, dann stand eine gemeinsame Abschlusserklärung. Folgende Punkte sollen für eine besser kontrollierte Migration, eine leichtere Verteilung von Flüchtlingen und weniger illegale Zuwanderung sorgen.

1. Aufnahmelager in der EU für Bootsflüchtlinge

Die 28 EU-Staats- und Regierungschefs haben sich darauf geeinigt, geschlossene Aufnahmelager in der EU für gerettete Bootsflüchtlinge einzurichten. Von dort aus soll entschieden werden, wer in Europa bleiben darf. Bei Bleiberecht sollen die Menschen von dort aus auf die Staaten verteilt werden. Die Einrichtung solcher Lager ist allerdings freiwillig. Von elf Staaten wird der Vorschlag unterstützt. Um welche Staaten es sich handelt, ist bislang nicht klar. Die EU hat Unterstützung für solche Zentren zugesagt.

2. Auffanglager in Nordafrika

In Drittstaaten, etwa in Nordafrika, sollen Auffanglager entstehen. Auf dem Mittelmeer gerettete Flüchtlinge könnten dorthin anstatt nach Europa gebracht werden. Von dort aus sollen auch Asylanträge geprüft werden. Ziel ist es, die illegale Migration über das Mittelmeer zu reduzieren. Man erhofft sich eine abschreckende Wirkung auf Migranten, weil sie dann vor der EU abgefangen werden. Bisher lehnen die betroffenen Drittstaaten die Einrichtung von Lagern aber ab. Die EU-Kommission soll nun die Konzepte in diesen Ländern prüfen.

3. Steuerung der Sekundärmigration

Das unkontrollierte Weiterziehen von Flüchtlingen nach der Ankunft innerhalb der EU soll stärker gesteuert werden. Die Sekundärmigration, also die Wanderung von Flüchtlingen, die in einem EU-Außenstaat wie Italien registriert werden, aber dann etwa in Deutschland Asyl beantragen, soll verhindert werden. Kein Asylbewerber darf sich einen EU-Staat aussuchen. "Mitgliedstaaten sollten alle nötigen internen gesetzgeberischen und administrativen Maßnahmen ergreifen, um solchen Bewegungen entgegenzuwirken, und dabei eng zusammenarbeiten", hieß es in der Abschlusserklärung. Mit welchen Mitteln das verhindert werden soll, wurde nicht benannt.

4. Stärkerer Schutz der Außengrenzen

Für die Sicherung der Außengrenzen Europas soll aufgestockt werden. Die Grenzschutzagentur Frontex soll mehr Ressourcen und ein erweitertes Mandat erhalten. So werden die Außengrenzen Europas effektiver geschützt. Im Sinne der Außengrenzsicherung soll es außerdem Unterstützung für die Sahel-Region südlich der Sahara geben. Diese durchqueren viele Flüchtlinge aus Afrika auf ihrem Weg nach Europa.

5. Geld für Aufnahmestaaten und Herkunftsländer

Die Türkei soll drei Milliarden Euro für die Aufnahme von Flüchtlingen erhalten. Das Geld fließt aber nicht in die Regierung, sondern direkt in Projekte zur Betreuung und Versorgung syrischer Flüchtlinge. Auch Herkunftsländer sollen finanziell Unterstützt werden. 500 Millionen Euro sind für afrikanische Länder vorgesehen. Man erhofft sich eine engere Zusammenarbeit, um dort Fluchtursachen zu bekämpfen.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
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