Neue Regelung Welcher Abstand gilt für das Überholen von Radfahrern?
Wer Auto fährt, muss sich an genaue Mindestabstände halten, wenn er Radfahrende überholen will. Doch was ist, wenn die etwa auf einem Radfahrstreifen fahren – gilt dann der Abstand zur Linie?
Minimum 1,50 Meter innerorts und 2 Meter außerorts – so viel Abstand müssen Sie mit Ihrem Kraftfahrzeug mindestens beim Überholen von Radlern einhalten. Dieser Abstand vom Fahrzeug ist stets zu den Radfahrenden selbst zu messen – und nicht etwa zu gegebenenfalls vorhandenen Markierungen von Radverkehrsflächen. Das teilt der Auto Club Europa (ACE) mit.
Neue Regelung seit Frühjahr 2020
Seit Ende April gilt für Kraftfahrzeuge in der Straßenverkehrs-Ordnung (Paragraph 5, Absatz 4) ein genau in Metern ausformulierter Mindestabstand beim Überholen von Fußgängern und Fahrern von Fahrrädern und Elektro-Kleinstfahrzeugen.
- Nachrichtenagentur dpa