Gericht entscheidet Kein Bußgeld bei zu schlechter Qualität des Blitzerfotos
Wenn die Qualität eines Blitzerfotos nicht ausreicht, um den Fahrer klar zu identifizieren, kann das Bußgeldverfahren im Einzelfall eingestellt werden. Das jedenfalls legt ein Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts nahe, auf das der ADAC hinweist.
Eine Frau fuhr im verhandelten Fall zu schnell und wurde geblitzt. Gegen den Bußgeldbescheid legte sie Einspruch ein, denn das Blitzerfoto sei so schlecht, dass eine Identifizierung nicht möglich sei.
Das Amtsgericht legte ein Vergleichsfoto von der Fahrerin zugrunde, das es vom Einwohnermeldeamt bekommen hatte. Aufgrund "einiger markanter Merkmale" identifizierte und verurteilte der Richter die anwesende Fahrerin.
Bezug zum Messbild muss herstellbar sein
In der Berufung hatte das keinen Bestand mehr. Denn der Richter des Amtsgerichtes habe nur Merkmale aufgeführt, die auf dem Messfoto aber nicht zu erkennen seien. Dieses sei von sehr schlechter Qualität, unter anderem unscharf und verdecke die linke Gesichtshälfte der Fahrerin. Diese wurde freigesprochen.
Für eine Verurteilung hätte ein Bezug zum Messbild herstellbar sein müssen – und nicht zum Vergleichsfoto, dessen sich der Amtsrichter bediente.