Bußgeldkatalog Innerorts geblitzt: Damit haben Sie zu rechnen
Zu schnelles Fahren kann teuer werden, vor allem in geschlossenen Ortschaften. Welche Strafe ist bei welcher Geschwindigkeitsüberschreitung fällig?
Standblitzer und mobile Blitzer sind der Schrecken vieler Autofahrer. Vor allem die mobilen Geräte sind oft erst kurz vorher zu sehen – meistens zu spät. Bei Überschreitung der vorgegebenen Geschwindigkeit macht es "klick" und die Radarfalle ist zugeschnappt. Im November 2021 wurde ein neuer Bußgeldkatalog veröffentlicht. Die Strafen für zu schnelles Fahren wurden in diesem Zuge erhöht.
Besondere Vorsicht gilt in verkehrsberuhigten Bereichen
In einem verkehrsberuhigten Bereich, wie zum Beispiel in Wohngebieten, vor Schulen oder Kindergärten, ist besondere Obacht bei der Geschwindigkeit geboten. Vor allem in größeren Städten dürfen Autofahrer statt der innerorts üblichen 50 km/h oft nur noch 30 km/h fahren.
Diese Bereiche sind beliebte Gegenden, an denen Blitzgeräte aufgestellt werden. Sollten Sie in Ihrem Auto einmal zu schnell unterwegs und ein Blitzer in der Nähe sein, erwarten Sie Geldstrafen. Bei gröberen Überschreitungen können Punkte in Flensburg und sogar ein Fahrverbot hinzukommen.
Innerorts geblitzt – welche Bußgelder kommen auf Sie zu?
Gemäß Bußgeldkatalog gelten folgende Intervalle (Stand 9/2022):
- Bis zu 10 km/h zu schnell: 30 Euro
- 11–15 km/h zu schnell: 50 Euro
- 16–20 km/h zu schnell: 70 Euro
- 21–25 km/h zu schnell: 115 Euro und ein Punkt
- 26–30 km/h zu schnell: 180 Euro und ein Punkt, Fahrerlaubnisentzug von einem Monat in der Regel nur bei zweimaligem Vergehen in einem Jahr.
- Über 30 km/h zu schnell: beginnend bei 260 Euro und einem Punkt, Fahrerlaubnis-Entzug von einem Monat, mit den Intervallen in allen Bereichen steigend.
Gibt es bei der gemessenen Überschreitung einen Toleranzabzug?
Ja, denn Messungenauigkeiten können sowohl bei Standblitzern als auch bei mobilen Blitzern auftreten. Hierbei können bei jeder Messung kleine Unstimmigkeiten auftreten, egal ob diese Blitzer mit Laser oder einer Lichtschranke arbeiten.
Generell gilt:
- Bei einer Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit um weniger als 100 km/h, innerorts oder außerorts, werden 3 km/h abgezogen.
- Bei einer Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit um mehr als 100 km/h, innerorts oder außerorts, werden 3 Prozent der gemessenen Geschwindigkeit abgezogen.
Eine Ausnahme gibt es bei Videonachfahrsystemen. Hier wird eine Toleranz von 5 Prozent eingerechnet.