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Einbahnstraße: Diese Regeln gelten | Wichtiges BGH-Urteil


Rückwärts fahren und überholen?
Einbahnstraße: Was erlaubt ist – und was nicht

Von t-online, mab

Aktualisiert am 07.04.2025 - 14:14 UhrLesedauer: 1 Min.
Einbahnstraße: Das Rückwärtsfahren ist hier generell nicht erlaubt. Allerdings gibt es zwei Ausnahmen.Vergrößern des Bildes
Einbahnstraße: Das Rückwärtsfahren ist hier generell nicht erlaubt. Allerdings gibt es zwei Ausnahmen. (Quelle: CHROMORANGE / Weingartner via www.imago-images.de)
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In der Einbahnstraße herrschen oft Missverständnisse über Regeln und Vorrechte. Was ist erlaubt und was ist verboten? Alles Wichtige auf einen Blick.

Die Einbahnstraße gehört zum Alltag jedes Autofahrers – und ist doch voller Irrtümer. Viele Autofahrer wissen nicht, was erlaubt ist und was nicht. Dabei sind die Regeln klar. Oder?

Einbahnstraße schnell erklärt

Der Begriff bezeichnet eine Verkehrsregelung, bei der Fahrzeuge nur in einer Richtung fahren dürfen. Diese Regelung gilt für den gesamten Fahrzeugverkehr, wobei Radfahrer durch Zusatzzeichen ausgenommen werden können. Das Gegenstück zur Einbahnstraße ist die Gegenverkehrs- oder Zweirichtungsstraße.

Rückwärts fahren: Nur im Ausnahmefall erlaubt

Wer in einer Einbahnstraße rückwärts fährt, verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung - es sei denn, es handelt sich um diese Situationen:

  • Rangieren zum Einparken
  • Rückwärts aus einem Grundstück ausfahren

Wer dagegen rückwärts fährt, um zum Beispiel an eine Parklücke heranzufahren oder einem anderen Fahrzeug Platz zu machen, handelt rechtswidrig – auch wenn es sich nur um wenige Meter handelt. Dies gilt unabhängig davon, ob andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Die Richtung der Einbahnstraße ist verbindlich – auch beim Rückwärtsfahren.

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Parken in der Einbahnstraße

In Einbahnstraßen darf grundsätzlich in beiden Richtungen geparkt werden, sofern es durch die Beschilderung erlaubt ist. Entscheidend ist: Sie dürfen nur in Fahrtrichtung parken.

Wer entgegen der Fahrtrichtung parkt, riskiert ein Bußgeld – oder im Ernstfall sogar einen Unfall, wenn andere Verkehrsteilnehmer behindert werden.

Das gilt für Radfahrer

Radfahrer dürfen eine Einbahnstraße nur dann entgegen der Fahrtrichtung befahren, wenn dies durch ein entsprechendes Zusatzschild erlaubt ist. Dieses zeigt ein Fahrradsymbol mit zwei gegenläufigen Pfeilen. Fehlt dieses Schild, gilt auch für den Radverkehr: Nur in eine Richtung.

Schon die Römer hatten Einbahnstraßen

Die Ursprünge der Einbahnstraße reichen bis ins antike Rom zurück, wo sie dazu diente, den Verkehr in den engen Gassen der Stadt zu organisieren. Die ersten Einbahnstraßen der Neuzeit entstanden 1617 in London. In Deutschland wurde Anfang des 20. Jahrhunderts in Berlin-Mitte die erste Einbahnstraße für Autos eingerichtet: Die Friedrichstraße war zwischen Unter den Linden und Behrenstraße nur südwärts befahrbar.

Überholen: erlaubt – wenn genug Platz ist

In Einbahnstraßen besteht kein generelles Überholverbot. Wenn genügend Platz ist und niemand gefährdet wird, darf überholt werden. In der Praxis ist das selten der Fall – die meisten Einbahnstraßen sind zu schmal, um gefahrlos überholen zu können.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • adac.de: Einbahnstraße: Diese Regeln gelten
  • Eigene Recherche

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

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