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Hupen an der Ampel? Warum das teuer für Sie werden kann


Ampelschläfer oder Schleicher
In diesen Fällen ist Hupen verboten

Von dpa, ccn

Aktualisiert am 15.05.2023Lesedauer: 2 Min.
Eine Hand auf der Hupe: Hupen kann andere auf Gefahrensituationen aufmerksam machen, aber das reicht nicht immer.Vergrößern des Bildes
Eine Hand auf dem Pralltopf: Hupen kann andere auf Gefahrensituationen aufmerksam machen. Erlaubt ist es nicht immer. (Quelle: IMAGO / imageBROKER / Isai Hernandez)
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Der Wagen vor einem bleibt stehen, obwohl die Ampel längst grün wurde: Ist es erlaubt, zu hupen? In diesen Fällen drohen sogar Strafen.

Die Hupe zählt seit den Anfangstagen des Automobils zu den wirksamsten Mitteln, mit denen man als Autofahrer im Straßenverkehr auf sich aufmerksam machen kann. Doch die Huperei kann auch richtig nerven. Daher darf das laute Signal nicht nach einfach so eingesetzt werden:

Grundsätzlich ist das Hupen innerorts verboten. Es sei denn, es liegt laut Paragraf 16 der Straßenverkehrsordnung eine konkrete Gefahrenlage vor, sagt Thomas Riedel von der Expertenorganisation Dekra. Hupen darf also nur, wer sich oder andere gefährdet sieht – beispielsweise, wenn einem die Vorfahrt genommen wird oder ein Unfall passieren könnte. Erlaubt ist das Hupen auch, wenn man außerhalb geschlossener Ortschaften überholt. Dies ist allerdings eher ungewöhnlich und kann zu Irritationen führen.

So laut sind Autohupen

Eine Hupe kann laut Auto Club Europa (ACE) in einer Entfernung von sieben Metern 105 Dezibel erreichen. Das ist in etwa so laut wie ein Besuch in der Diskothek. Wer diesem Lärmpegel auf Dauer ausgesetzt ist, könne sein Gehör schädigen und körperlichen Stress erleiden.

Wann Hupen sogar eine Strafe nach sich zieht

"Nicht zulässig ist die Abgabe von Warnzeichen, wenn dies zum Erschrecken beziehungsweise Verunsichern oder zu unrichtigen Reaktionen führen kann", so Thomas Riedel von der Dekra. Fühlt sich jemand dadurch belästigt, hat er die Möglichkeit, Anzeige zu erstatten. Eskaliert die Situation weiter, könne sogar eine Nötigung vorliegen, warnt der Auto Club Europa. Wer zu oft ein Knöllchen wegen Hupen erhält, kann sogar zur Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung (MPU) geladen werden.

Auch den stehenden Vordermann an der bereits grünen Ampel anzuhupen, gilt also rein rechtlich als missbräuchliche Nutzung eines Schallzeichens, weil keine Gefährdung vorliegt. So etwas gilt laut Dekra grundsätzlich als Lärmbelästigung und kann mit einem Verwarngeld von bis zu zehn Euro bestraft werden. Im Fall einer Anzeige aufgrund von Nötigung kann es noch deutlich teurer werden.

Wann Hupen zumindest geduldet wird

Geduldet wird das Hupen als Ausdruck der Freude bei Hochzeiten oder Autokorsos nach Fußballspielen. Verlassen können sich Autofahrer darauf aber nicht: Wer es übertreibt, muss auch in diesen Situationen mit einer Strafe rechnen, denn der StVO sind derartige Ausnahmen nicht bekannt.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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