An der Tanke und vor dem Supermarkt Schilder auf dem Aldi-Parkplatz: Muss man sie überhaupt befolgen?
Viele Verkehrsschilder stehen auf privatem Grund – und damit nicht im öffentlichen Raum. Muss man sie befolgen?
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt auf allen öffentlichen Verkehrsflächen. Also auf Straßen, Wegen und Plätzen, die ausdrücklich für den öffentlichen Verkehr bestimmt sind. Was aber gilt auf Privatgrund?
Auf tatsächlich-öffentlichen Verkehrsflächen gilt die StVO
Ob vor dem Baumarkt oder an der Tankstelle: Die Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt auch auf Privatgrundstücken – jedenfalls dann, wenn der Eigentümer dort den allgemeinen Verkehr duldet, wie es im Juristendeutsch heißt. Juristen sprechen dann von tatsächlich-öffentlichen Verkehrsflächen.
Im Klartext heißt das: Auch auf Privatgrundstücken, die man befahren darf, gilt die Straßenverkehrsordnung. Also müssen auch dort alle Verkehrszeichen und Regeln beachtet werden.
Aber welches Privatgelände ist eine solche tatsächlich-öffentliche Verkehrsfläche und welches nicht?
Teilweise ist die Abgrenzung schwierig
Diese Abgrenzung kann knifflig sein und beschäftigt auch immer wieder die Gerichte. Einfache Faustregel: Ein Eigentümer muss für sein Privatgrundstück deutlich erkennbar machen, dass er eine öffentliche Nutzung nicht zulässt – zum Beispiel durch Hinweisschilder und Zugangsbeschränkungen (Zäune, Schranken). Damit erlaubt er nur einem bestimmten Personenkreis, sein Grundstück zu befahren.
Aber: Auch dann kann es sein, dass die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gelten. Ganz einfach ist es also immer noch nicht. Könnte es aber sein.
Denn jeder Autofahrer weiß: Diese Vorschriften und auch die entsprechenden Verkehrsschilder regeln den Verkehr und verhindern Unfälle. Insofern ist es nie falsch, das Gelernte anzuwenden – ganz gleich, ob ein Gelände umzäunt ist oder nicht.
- verkehrslexikon.de: Öffentlicher und nichtöffentlicher Verkehr