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Wo die StVO gilt: Muss ich ein Verkehrsschild auf Privatgrund beachten?


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An der Tanke und vor dem Supermarkt
Muss ich ein Verkehrsschild auf Privatgrund beachten?


Aktualisiert am 20.11.2023Lesedauer: 1 Min.
Privatgelände: Muss man hier Verkehrsschilder befolgen?Vergrößern des Bildes
Privatgelände: Muss man hier Verkehrsschilder befolgen? (Quelle: Horst Galuschka/imago-images-bilder)
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Auch auf privatem Grund stehen viele Verkehrsschilder – also nicht im öffentlichen Raum. Muss man sie befolgen?

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt auf allen öffentlichen Verkehrsflächen. Also auf Straßen, Wegen und Plätzen, die ausdrücklich für den öffentlichen Verkehr gedacht sind. Was aber gilt auf Privatgrund?

Auf tatsächlich-öffentlichen Verkehrsflächen gilt die StVO

Egal, ob vor dem Baumarkt oder an der Tankstelle: Die StVO gilt auch auf Privatflächen – jedenfalls, wenn ihr Eigentümer dort allgemeinen Verkehr duldet, wie es im Anwalts-Deutsch heißt. Unter Juristen spricht man dann von tatsächlich-öffentlichen Verkehrsflächen.

Im Klartext bedeutet das: Auch auf privatem Boden, den Sie befahren dürfen, gilt die StVO. Also müssen dort auch alle Verkehrsschilder und Regeln befolgt werden.

Aber welches Privatgelände ist eine solche tatsächlich-öffentliche Verkehrsfläche und welches nicht?

Teils schwierige Abgrenzung

Diese Abgrenzung kann knifflig sein und beschäftigt auch immer wieder die Gerichte. Einfache Daumenregel: Ein Besitzer muss für sein Privatgelände deutlich erkennbar machen, dass er keine öffentliche Benutzung gestattet – etwa durch Hinweise und Zugangsbeschränkungen (Zäune, Schranken). Dadurch erlaubt er das Fahren auf seinem Boden nur einem bestimmten Personenkreis. Aber: Selbst dann kann es in Betracht kommen, dass die Vorschriften der StVO angewendet werden. Ganz einfach ist die Sache dann also immer noch nicht. Könnte sie aber sein.

Denn jeder Autofahrer weiß: Diese Vorschriften und auch die entsprechenden Verkehrsschilder regeln den Verkehr und verhindern Unfälle. Insofern ist es nie falsch, das Gelernte anzuwenden – ganz gleich, ob ein Gelände umzäunt ist oder eben nicht.

Verwendete Quellen
  • verkehrslexikon.de: Öffentlicher und nichtöffentlicher Verkehr
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