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Tempolimit: Müssen Fahrradfahrer sich daran halten?


Das sagt das Gesetz
Gelten Tempolimits auch für Radfahrer?

Von t-online, mab

Aktualisiert am 14.11.2024Lesedauer: 2 Min.
Strenges Tempolimit: Radfahrer müssen einerseits nicht die generellen Beschränkungen für den Kraftverkehr einhalten. Konkrete Anweisungen auf Schildern müssen sie aber befolgen.Vergrößern des Bildes
Strenges Tempolimit: Radfahrer müssen einerseits nicht die generellen Beschränkungen für den Kraftverkehr einhalten. Konkrete Anweisungen auf Schildern gelten aber für alle. (Quelle: Christoph Hardt via www.imago-images.de)

Wie soll man denn auf dem Rad 10 km/h einhalten? Wer radelt schneller als Tempo 50? Gelten die Zahlen auf den Schildern und die Bußen also auch für Radfahrer oder nicht?

Radfahrer und Tempolimits: Leider ist die Sache nicht ganz einfach. Denn einerseits gelten Geschwindigkeitsbegrenzungen auch auf dem Rad – aber andererseits nicht alle.

Generelle Tempolimits gelten nicht für Radfahrer

Beispielsweise schreibt die Straßenverkehrsordnung (StVO) natürlich ganz klar vor, dass innerorts Tempo 50 gilt – und zwar "für alle Kraftfahrzeuge" (Paragraf 3), also eben nicht für Fahrräder. Sie sind von dieser Regelung ausgenommen.

So kam es zu der Ausnahme

Der Grund: Die ersten Tempolimits kamen in den 1930er-Jahren in die StVO – als man davon ausging, dass Radfahrer niemals so schnell sein werden. Seitdem ist viel geschehen: Die Fahrräder wurden viel leichter, schneller – und sie erhielten E-Motoren. Außerdem sind heute viele Menschen fitter als vor 100 Jahren.

Dies bedeutet aber nicht, dass Radfahrer völlig von Geschwindigkeitsbegrenzungen ausgenommen sind. Denn in Paragraf 3 der StVO steht noch mehr. Im ersten Absatz heißt es: Alle Fahrzeuge (also auch Fahrräder) dürfen nur mit einem Tempo geführt werden, bei dem das Fahrzeug jederzeit beherrschbar bleibt. Das bedeutet, dass auch Radfahrer ihr Tempo anpassen müssen – und zwar an Sicht und Witterung, Straßen- und Verkehrsverhältnisse.

Temposchilder gelten auch für Radfahrer

Und es wird noch konkreter. Zwar gelten die allgemeinen Tempolimits für Kraftfahrzeuge aus Paragraf 3 nicht für Radler (siehe oben). Verkehrszeichen, die Geschwindigkeiten für alle Fahrzeuge regeln, müssen sie aber – genau wie alle anderen Fahrzeugführer – beachten:

  • Bei einem Tempo-50-Schild gilt auch für Radfahrer eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
  • Bei einem Tempo-30-Schild dürfen sie höchstens 30 km/h fahren.
  • Im verkehrsberuhigten Bereich (umgangssprachlich Spielstraße) ist Schrittgeschwindigkeit auch für Radfahrer vorgeschrieben.

Was genau ist Schrittgeschwindigkeit?

Das ist selbst unter Experten umstritten. Verschiedene Gerichtsurteile haben diese Geschwindigkeit unterschiedlich interpretiert. Im Allgemeinen hat sich aber eine maximale Schrittgeschwindigkeit von 7 bis 11 km/h durchgesetzt.

Einzige Ausnahme ist das Ortseingangsschild: Während es für Autofahrer gleichzeitig eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h signalisiert, bedeutet es für Radfahrer lediglich den Beginn einer Ortschaft. Es schreibt ihm keine Höchstgeschwindigkeit vor.

Verwendete Quellen
  • runtervomgas.de: "Gibt es Tempolimits für Radfahrende?"
  • Eigene Recherche
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