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Führerschein und Fahrerlaubnis: Das ist der wichtige Unterschied


Häufig verwechselt
Führerschein und Fahrerlaubnis: Das ist der wichtige Unterschied

Von t-online, mab

Aktualisiert am 23.10.2024Lesedauer: 1 Min.
Führerschein: In Deutschland gibt es seit 2013 insgesamt 16 Fahrerlaubnisklassen.Vergrößern des Bildes
Führerschein: In Deutschland gibt es seit 2013 insgesamt 16 Fahrerlaubnisklassen. (Quelle: Marius Becker/dpa)
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Fahrerlaubnis und Führerschein – im Alltag werden die Begriffe oft verwechselt. Dabei gibt es einen wichtigen Unterschied, den Autofahrer kennen sollten.

Kurz zusammengefasst:

  • Fahrerlaubnis ist die Erlaubnis zum Fahren;
  • Führerschein ist der Nachweis dieser Erlaubnis;
  • Fahrverbot betrifft den Führerschein, Entziehung die Fahrerlaubnis.

Viele Menschen glauben, dass Führerschein und Fahrerlaubnis dasselbe sind. Das ist jedoch ein weit verbreiteter Irrtum. Tatsächlich gibt es einen wichtigen Unterschied zwischen diesen beiden Begriffen, der in bestimmten Situationen von großer Bedeutung sein kann.

Führerschein und Fahrerlaubnis: Das ist der Unterschied

Die Fahrerlaubnis ist die staatliche Erlaubnis, ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr zu führen. Der Führerschein hingegen ist das Dokument, das diese Berechtigung nachweist. Juristisch korrekt müsste es also heißen: Man erwirbt die Fahrerlaubnis und erhält als Nachweis den Führerschein.

Praktische Auswirkungen

Ein Beispiel verdeutlicht den Unterschied: Bei einem Fahrverbot müssen Sie Ihren Führerschein abgeben. Nach Ablauf des Fahrverbots erhalten Sie ihn zurück und dürfen wieder fahren. Bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis verliert man dagegen die staatliche Erlaubnis und muss sie - oft nach einer Sperrfrist und einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) - neu beantragen.

Besonderheiten beim Radfahren

Selbst das Radfahren kann Ihnen verboten werden, obwohl Sie dafür keinen Führerschein brauchen. Wenn Sie alkoholisiert auf dem Fahrrad erwischt werden, kann dies zu einem Fahrverbot führen. Bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr kann die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU anordnen. Ein negatives Gutachten oder die Weigerung, sich einem Gutachten zu unterziehen, kann ebenfalls zu einem Fahrverbot führen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • ergo.de: Führerschein ist nicht gleich Fahrerlaubnis - Klarer Unterschied
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