Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.
Zum journalistischen Leitbild von t-online.Gut zu wissen Nachbar versperrt Wegerecht – was Sie jetzt tun können
Ist der Zugang zu Ihrem Grundstück durch den Nachbar erschwert, verwehrt er Ihnen das Wegerecht. Wir verraten, wie Sie sich richtig verhalten.
Streitigkeiten mit den Nachbarn sind keine Seltenheit. Beschränkt oder blockiert Ihr Nachbar das Wegerecht, sind Sie bei der Nutzung Ihres Grundstücks oder Ihres Hauses behindert. Selbst als friedliebender Mensch sollten Sie das nicht hinnehmen. Nutzen Sie unsere Tipps, um die Situation zu klären.
Was ist das Wegerecht?
Bei geteilten Grundstücken entsteht ein Wegerecht. Liegt Ihre Immobilie oder Ihr Grundstück hinter dem Ihres Nachbarn und hat keine direkte Anbindung zur Straße, sind Sie auf das Wegerecht angewiesen. Sie haben das Recht, das Grundstück des anderen als Durchgang zu nutzen.
Dieses Recht wird auf zweierlei Arten festgelegt. Einerseits ist ein Privatvertrag möglich, der beim Wechsel des Eigentümers erlischt. Andererseits ist ein an die Immobilie gebundenes und im Grundbuch eingetragenes Wegerecht möglich. Hier spielt es keine Rolle, wenn der Besitzer einer Immobilie oder eines Grundstücks wechselt. Legen Sie den Vertrag privat fest, achten Sie dabei auf die Beantwortung folgender Fragen:
- Wer sichert den Verkehr?
- Wer ist für die Räumung von Schnee, Schmutz und Laub verantwortlich?
- Wer übernimmt die Instandhaltung des genutzten Weges?
- Ist die Wegenutzung mit Fahrzeugen gestattet und wenn ja, mit welchen?
- Welche Handlungen sind auf dem Weg nicht erlaubt?
- Ist eine Überbauung des Wegs zulässig?
Um den Weg mit Ihrem Pkw zu nutzen, reicht ein Wegerecht nicht aus. Hierfür ist ein Fahrtrecht erforderlich, das gesondert vereinbart werden muss.
- Hier jetzt weiterlesen: "Kann mir mein Nachbar den Weg zum Haus versperren?"
- Gerichtsurteil: "Nachbar darf über Ihr Grundstück gehen – trotz Zaun und Mauer"
Wie verhalte ich mich, wenn der Nachbar das Wegerecht beschränkt?
Ihr Nachbar sperrt den Zugang zum Weg ab 22:00 Uhr oder verhindert den Durchgang auf andere Weise? Egal, ob er einen Hühnerstall gebaut hat oder den Weg mit einem Carport versperrt, das Problem betrifft Sie mittelbar und akut. In diesem Fall ist schnelle Hilfe wichtig. Das Wegerecht ist einklagbar. Bevor Sie diesen Schritt gehen, versuchen Sie es mit unseren Tipps:
- Friedliche Lösung: Versuchen Sie im ersten Schritt, das Problem in einem Gespräch zu lösen. Eventuell haben Sie Ihren Nachbarn verärgert oder er versteht nicht, wie problematisch sein Verhalten ist. Nutzen Sie die Möglichkeit und nehmen Sie einen Mediator oder eine neutrale Person mit zum Gespräch.
- Wegerecht prüfen: Nehmen Sie Ihre Unterlagen zur Hand und stellen Sie sicher, dass tatsächlich ein Wegerecht besteht. Gibt es einen anderweitigen Zugang zu Ihrem Grundstück, muss Ihr Nachbar Ihnen möglicherweise keinen Durchgang gewähren.
- Beweise sammeln: Blockiert der Nachbar den Zugang weiterhin, dokumentieren Sie die Situation mit Videos und Fotos. Diese helfen Ihnen, wenn Sie Kontakt zu einem Anwalt aufnehmen. Das ist der letzte Schritt, den Sie bei weiterem Bestehen der Blockade gehen können.
Der gerichtliche Weg führt im ersten Schritt über eine offizielle Aufforderung bis zur Abmahnung. Bauliche Blockaden müssen hier erwähnt und zur Beseitigung angemahnt werden. Ist der Zugang zu Ihrem Grundstück komplett blockiert, kann eine einstweilige Verfügung erlassen werden. Sie sichert Ihnen die sofortige Wiederherstellung des Wegerechts.
Sollte sich das Problem dauerhaft nicht lösen lassen, klagen Sie Ihr Wegerecht ein. In einigen Fällen ist eine finanzielle Entschädigung oder Schadenersatz möglich, wenn Ihnen nachweisbar finanzielle Nachteile entstehen.
- kanzlei-herfurtner.de - "Wegerecht überbauen"