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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Lärmbelästigung durch Hühner und Hähne Gerichtsurteil: Ist ein Hühnerstall im Garten illegal?
Hühner und Hähne finden sich mittlerweile nicht nur bei Landwirten, sondern auch bei Hausbesitzern. Müssen ihre Nachbarn den dadurch entstehenden Lärm hinnehmen?
Morgens von dem Krähen eines Hahns geweckt zu werden, mag für den einen oder anderen romantisch klingen. Gehört es jedoch zum Alltag, kann es ziemlich nerven – vor allem am Wochenende oder im Urlaub, wenn man ausschlafen kann. Ein Hausbesitzer aus Lingen wollte und konnte das Krähen jedoch nicht länger ertragen und zog vor Gericht: Sein Nachbar, der eine Hobbyzucht im Garten betreibt, solle für Ruhe sorgen.
Bereits im Vorfeld züchtete der Beklagte ein paar Hühner auf seinem Grundstück. Das führte vermehrt zu Konflikten mit den Nachbarn, die sich vor allem durch den Lärm gestört fühlen. Nun wollte er seine Hobbyzucht erweitern und baute noch einen weiteren Stall.
Darum ging es in dem Rechtsstreit
Der Kläger befürchtete, dass sich durch die neuen Ställe die Lärmbelastung noch verstärken würde und zog vor Gericht. Er ging davon aus, dass der Hobbyzüchter eine derartige Erweiterung inklusive Nutzung zumindest vorab hätte genehmigen lassen müssen.
Das Ergebnis: Der Hobbyzüchter darf in seinen Ställen teilweise Geflügel halten. Allerdings stellten die Richter fest: Zwei der Behausungen sind illegal. Denn ihr Brutto-Rauminhalt liegt über 20 Kubikmeter. Und hierfür wird eine Baugenehmigung benötigt. Die Ställe dürfen also nicht benutzt werden.
Nachbarn müssen Lärm teilweise dulden
Und wie sieht es mit der verstärkten Lärmbelastung durch das Geflügel aus? "Eine möglicherweise unzumutbare Lärmbelastung für die Nachbarschaft habe die Stadt Lingen zwar "wohl" angenommen. Ihre Nutzungsuntersagungsverfügung habe sie allerdings nicht darauf gestützt", erklären die Richter des Verwaltungsgerichts Osnabrück.
Das bedeutet jedoch nicht, dass der Rechtsstreit verloren ist. Denn weiter heißt es in dem Beschluss (2 B 24/23) des Gerichts: "Eine Hühnerhaltung als Hobby sei kein privilegiertes Vorhaben im Außenbereich. Das Krähen der Hähne habe wiederholt zu Nachbarbeschwerden über Lärmbelästigungen geführt, sodass deren Zumutbarkeit eine nähere Prüfung erfordere."
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.
- verwaltungsgericht-osnabrueck.niedersachsen.de "Verwaltungsgericht gibt Eilantrag gegen Nutzungsuntersagung bzgl. Hühnerställen teilweise statt"