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Führerschein-Umtausch: Frist wird verlängert – wegen Corona-Pandemie


Wegen Corona
Führerschein-Umtauschfrist wird verlängert

Von dpa
Aktualisiert am 17.01.2022Lesedauer: 2 Min.

Eigentlich läuft am 19. Januar 2022 beim Umtausch von Führerscheinen eine erste Frist ab. Kurz vorher entscheiden die Länder: Wer es bis dahin nicht schafft, muss erst einmal kein Bußgeld zahlen.

Ältere Autofahrer sollen mehr Zeit für einen Umtausch alter Papierführerscheine bekommen. Eine erste Frist – und zwar für die Geburtsjahre 1953 bis 1958 – wäre eigentlich an diesem Mittwoch abgelaufen. Verstöße gegen die Umtauschpflicht aber sollen angesichts der aktuellen Belastungen durch die Corona-Pandemie vorerst nicht sanktioniert werden. Das beschloss die Innenministerkonferenz unter dem Vorsitz von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU), wie Bayerns Innenministerium am Montag mitteilte.

Umtauschfrist wird bis Juli verlängert

Die aktuelle Umtauschfrist solle um ein halbes Jahr vom 19. Januar auf den 19. Juli 2022 verlängert werden, hieß es weiter. Davon betroffen sind alle Autofahrer der Geburtsjahre 1953 bis 1958 mit alten Papierführerscheinen, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden – das sind also die grauen oder rosafarbenen "Lappen" oder DDR-Führerscheine.

Verwarnungsgeld wird nicht erhoben

Bayern werde unverzüglich einen Antrag zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung in den Bundesrat einbringen, kündigte Herrmann an. Bis zum Inkrafttreten der rechtlichen Lösung solle das sonst fällige Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro von der Polizei nicht erhoben werden. "Alle Betroffenen sollten sich aber zwischenzeitlich umgehend um den Umtausch kümmern", so Herrmann. Man müsse mehrere Wochen einplanen, bis das neue Führerscheindokument vorliege.

EU-Führerschein gilt als fälschungssicher

Bis zum Jahr 2033 müssen rund 43 Millionen Führerscheine in Deutschland umgetauscht werden. Grund sind EU-Vorgaben. Führerscheine sollen künftig EU-weit fälschungssicher und einheitlich sein. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden.

Engpässe bei der Terminvergabe der Führerscheinstellen

Der ADAC erklärte, die Innenminister der Bundesländer reagierten auf Engpässe der Ämter aufgrund steigender Corona-Krankheitsfälle. "Für die betroffenen Führerscheinbesitzer bringt der Beschluss die Gewissheit, dass sie auch die kommenden Monate sorgenfrei mit dem alten Führerschein fahren dürfen und keine Angst vor Geldbußen haben müssen."

Ungeachtet dessen sollte man aber zügig die Fristverlängerung nutzen und sich zeitnah um einen Termin bei der Führerscheinstelle kümmern. Der ADAC hatte zuvor mitgeteilt, bei der örtlichen Führerscheinstelle komme es coronabedingt vielfach zu Engpässen bei der Terminvergabe.

Der Bundesrat hatte für den Umtausch der Führerscheine einen zeitlichen Stufenplan mit Fristen beschlossen, damit die Behörden nicht überlastet werden. Ein freiwilliger Umtausch des Dokumentes ist aber jederzeit möglich.

Nächste Fristen für weitere Jahrgänge

Die nächste nach der nun verlängerten Frist für die Geburtsjahre 1953 bis 1958 ist der 19. Januar 2023 – bis dahin müssen Autofahrer der Jahrgänge 1959 bis 1964 ihren Führerschein umtauschen. Die letzte Frist ist der 19. Januar 2033. Das gilt für Autofahrer, die vor 1953 geboren sind – sowie für Führerscheine, die von 2012 bis zum 18. Januar 2013 ausgestellt wurden. Nach diesem Datum ausgestellte Führerscheine entsprechen bereits den neuen EU-Vorgaben.

Nach Ablauf der jeweiligen Fristen wird der alte Führerschein laut Bundesverkehrsministerium ungültig. Außerdem droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt aber unverändert bestehen. Der Umtausch kostet laut ADAC eine Gebühr von 25 Euro.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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