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Pkw-Maut: Debakel könnte 300 Millionen Euro kosten


Betreiber fordern Entschädigung
Pkw-Maut-Debakel könnte Hunderte Millionen Euro kosten

Von afp
Aktualisiert am 21.06.2019Lesedauer: 2 Min.
Auto fährt auf mautpflichtiger Straße: Eigentlich hätte die Maut ab Oktober 2020 erhoben werden sollen.Vergrößern des Bildes
Auto fährt auf mautpflichtiger Straße: Eigentlich hätte die Maut ab Oktober 2020 erhoben werden sollen. (Quelle: BildFunkMV/imago-images-bilder)

Nachdem der EuGH die deutschen Mautpläne gekippt hat, drohen die beiden Betreiber, Entschädigungen in Millionenhöhe zu verlangen. Worauf die Forderungen beruhen.

Nach dem Aus für die Pkw-Maut sollen die zwei Betreiberfirmen des Vignettensystems dem Bundesverkehrsministerium laut "Spiegel" eine Entschädigungsforderung in Höhe von 300 Millionen Euro in Aussicht gestellt haben.

Nicht nur Investitionskosten veranschlagt

Die Summe enthalte neben bereits getätigten Investitionskosten auch entgangenen Gewinn aus den Verträgen, die ein Volumen von insgesamt rund zwei Milliarden Euro umfassen, berichtet der "Spiegel".

Das Ministerium versuche, diese Zahlungen abzuwehren, schreibt das Nachrichtenmagazin weiter. Das Ministerium hatte die Verträge nach Angaben einer Sprecherin noch am Dienstagabend, wenige Stunden nach dem Urteil des EuGH zur Pkw-Maut, gekündigt. Laut "Spiegel" begründet das Ministerium dies mit der Nichterfüllung von vertraglich vereinbarten Leistungen. Dadurch müsse kein entgangener Gewinn ausgeglichen werden, heiße es aus dem Ministerium.

Welche Mautbetreiber von der gekippten Maut betroffen sind

Der Europäische Gerichtshof hatte die Mautpläne am Dienstag nach einer Klage Österreichs mit der Begründung gekippt, die Abgabe verstoße gegen EU-Recht, weil ausländische Autofahrer diskriminiert würden. Eigentlich hätte die Infrastrukturabgabe, wie die Maut offiziell heißt, ab Oktober 2020 erhoben werden sollen. Betroffen sind der österreichische Mautbetreiber Kapsch TrafficCom und der Ticketspezialist CTS Eventim.

Der "Spiegel" zitiert einen Sprecher eines Maut-Betreibers: "Wir sind hinsichtlich des Inhaltes der Verträge und daher auch hinsichtlich vertraglicher Konsequenzen und Maßnahmen zur Geheimhaltung verpflichtet."

Verträge sehen Schutzbestimmungen für Betreiber vor

CTS Eventim hatte am Mittwoch in München mitgeteilt, die "einseitige Kündigung" des Vertrags durch das Bundesverkehrsministerium mit Wirkung zum 30. September 2019 "zur Kenntnis genommen" zu haben. Gemeinsam mit dem Partner Kapsch TrafficCom AG prüfe das Unternehmen die Gründe für die Kündigung und deren Auswirkungen.

Demnach enthalten die mit dem Bund geschlossenen Verträge Schutzbestimmungen, die Vermögensschäden für die Betreibergesellschaft und ihre Gesellschafter vorbeugen sollen." Dies gelte "auch für den Fall, dass die Infrastrukturabgabe nicht eingeführt werden sollte".

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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