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Verwaltungsgericht: Diesel-Fahrverbot in Essen – auch A40 betroffen


Diesel-Fahrverbot
Gericht verhängt Fahrverbot in Essen – auch Autobahn betroffen

Von dpa, jw

Aktualisiert am 15.11.2018Lesedauer: 3 Min.
Die A40 im Zentrum von Essen: Auch Teile der Autobahn sind von dem Diesel-Fahrverbot betroffen.Vergrößern des Bildes
Die A40 im Zentrum von Essen: Auch Teile der Autobahn sind von dem Dieselfahrverbot betroffen. (Quelle: Archivbild/Jochen Tack/imago-images-bilder)
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Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat die Einrichtung einer Dieselfahrverbotszone in Essen mit Teilen der Autobahn 40 angeordnet. Die Richter verpflichteten das Land Nordrhein-Westfalen am Donnerstag, entsprechende Regelungen in den Luftreinhalteplan aufzunehmen.

Mit dem angeordneten Diesel-Fahrverbot ist erstmals nicht nur ein Stadtgebiet, sondern auch eine Fernverkehrsstraße betroffen. Bei dem Teilabschnitt der A40 handelt es sich um einen viel befahrenen Autobahnabschnitt, der durch Essen führt und innerhalb der vorgegebenen Sperrzone liegt.

Die Luftbelastung durch den Autobahnverkehr lasse sich vermutlich nur durch Einbeziehung dieser Strecke in die Umweltzone reduzieren, sagte die Vorsitzende der 8. Kammer des Gerichts, Margit Balkenhol, am Donnerstag in der mündlichen Verhandlung.

An der Messstation Essen-Frohnhausen, die direkt an der viel befahrenen A40 liegt, war 2017 ein Jahresmittel von 50 Mikrogramm Stickstoffdioxid je Kubikmeter Luft gemessen worden. In Essen wurde der Grenzwert noch an vier weiteren Stationen überschritten. An der Station Kurt-Schumacher-Straße in Gelsenkirchen kam zuletzt ein Jahresmittel von 46 Mikrogramm pro Kubikmeter zusammen.

Richterin Balkenhol rügte, dass es für die Verringerung der Luftbelastung durch die A40 kein Konzept gebe. Geschwindigkeitsbegrenzungen dürften an dem Autobahn-Abschnitt ausgereizt sein.

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Fahrverbote ab 1. Juli in Essen und Gelsenkirchen

Die "Blaue Umweltzone" soll in 18 der 50 Stadtteile der Ruhrgebietsstadt gelten. Das Gericht bestimmte, dass in der neuen Zone in Essen vom 1. Juli 2019 an nur noch Dieselfahrzeuge der Schadstoffklasse 5 oder höher, vom 1. September an dann nur noch Dieselfahrzeuge der Klasse 6 fahren dürfen.

Für Gelsenkirchen ordnete das Gericht ein Fahrverbot für ältere Diesel auf einer Hauptverkehrsstraße an. Dort soll die Kurt-Schumacher-Straße bereits vom 1. Juli an nur noch für Euro-6-Diesel befahrbar sein. Für Gewerbetreibende soll es jeweils Ausnahmen geben.

A40: Wichtigste Autobahnachse im Ruhrgebiet

Die A40 gilt als wichtigste Autobahnachse durch das Ruhrgebiet. Sie ist auch als "Ruhrschnellweg" bekannt. Die 92 Kilometer lange West-Ost-Verbindung führt teils mitten durch Großstädte wie Duisburg, Essen und Bochum. Im August 2018 registrierte der Landesbetrieb Straßen.NRW in Essen-Kray unter der Woche im Schnitt 130.000 Kraftfahrzeuge pro Tag.

Insgesamt hat die Autobahn 45 Anschlussstellen. Typisch sind dabei einige vergleichsweise kurze Auf- und Ausfahrten. Teilweise fahren zudem Straßenbahnen und Busse auf dem Mittelstreifen der A40, die von der niederländischen Grenze bis nach Dortmund reicht. Dort geht sie in die Bundesstraße 1 über.

Scheuer äußert Kritik

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) kritisierte das angeordnete Diesel-Fahrverbot für die Autobahn. "Ich halte es nicht für verhältnismäßig", sagte er am Donnerstag bei einer CDU-Veranstaltung in Stuttgart. Solche Diskussionen gebe es nur in Deutschland und "auch nur aus einer unglaublichen Wohlstandssituation heraus".

Scheuer verwies auf eine Milliarden-Förderung des Bundes für saubere Luft in Städten. "Aber wir stellen fest, dass auch alte Luftreinhaltepläne die Basis von diesen Gerichtsurteilen sind." Diese seien daher zu aktualisieren.

Bundeskabinett beschließt erschwerte Vorgaben für Dieselfahrverbote

Gleichzeitig will die Bundesregierung die Einführung von Dieselfahrverboten erschweren und hat daher am Donnerstag eine Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes beschlossen. Die Neufassung regelt, welche Fahrzeuge nach einem Fahrverbot weiterhin in die deutschen Innenstädte fahren dürfen, wie ein Sprecher des Umweltministeriums sagte. Umweltschutzverbände und Grüne kritisieren die Gesetzesänderung scharf, weil dadurch Grenzwerte aufgeweicht werden.

In dem Gesetz stellt die Regierung zum einen fest, dass Fahrverbote in Städten mit einer Stickoxid-Belastung von weniger als 50 Mikrogramm je Kubikmeter Luft nicht verhältnismäßig wären. Der gesetzliche Grenzwert liegt derzeit bei 40 Mikrogramm. Durch die Aufweichung dieses Grenzwerts wären bundesweit Fahrverbote nur noch in 15 Städten möglich. Es ist allerdings unklar, ob diese Regelung vereinbar mit Europarecht ist.

Zum anderen erließ die Regierung Vorgaben für nachgerüstete Fahrzeuge: Demnach dürfen Dieselautos der Abgasnorm Euro 5 und schlechter dann in Verbotszonen einfahren, wenn sie durch den nachträglichen Einbau eines Katalysators weniger als 270 Milligramm Stickoxid pro Kilometer ausstoßen. Autos der Euronorm 6 sollen von Fahrverboten generell ausgenommen werden.

Verwendete Quellen
  • dpa
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