4,25 statt 3,5 Tonnen Neue EU-Regel: Größere Wohnmobile mit Pkw-Führerschein bald erlaubt

Ab 2028 dürfen größere Wohnmobile mit dem normalen Pkw-Führerschein der Klasse B gefahren werden. Die EU hebt das zulässige Gesamtgewicht an.
Wohnmobilbesitzer und künftige Camper dürfen sich auf eine bedeutende Änderung freuen: Ab 2028 wird es möglich sein, Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 4,25 Tonnen mit dem normalen Pkw-Führerschein der Klasse B zu fahren. Diese Neuerung ist Teil einer umfassenden Reform der EU-Führerscheinrichtlinie.
Das beinhaltet die Änderung
Bisher durften Inhaber eines Führerscheins der Klasse B nur Fahrzeuge bis zu einem Maximalgewicht von 3,5 Tonnen steuern. Das bedeutete einen großen Nachteil im Vergleich zu denjenigen, die ihre Fahrerlaubnis der damaligen Klasse 3 vor 1999 erworben hatten: Diese dürfen Solo- und Zugfahrzeuge bis 7,5 Tonnen sowie Gespanne mit einer Gesamtmasse bis 18,5 Tonnen fahren.
Angesichts der Gewichtszunahme moderner Wohnmobile durch mehr Komfort- aber auch Sicherheitsausstattung und mit Blick auf die auskommende E-Mobilität mit hohem Gewicht durch Akkus schränkte diese Grenze die Auswahl an Wohnmobilen stark ein. Wer ein schwereres Wohnmobil mit mehr als 3,5 Tonnen fahren will, muss bislang einen zusätzlichen Führerschein (Klasse C1) erwerben. Mit der neuen Regelung werden diese Einschränkungen ein wenig aufgehoben. Die Zulassung zum Führen schwererer Reisemobile soll allerdings an spezielle Schulungen oder Prüfungen geknüpft werden, deren konkrete Ausgestaltung den einzelnen EU-Mitgliedstaaten überlassen bleibt.
Die geplante Anhebung auf 4,25 Tonnen bietet vor allem den Vorteil, dass nun auch besser ausgestattete Modelle mit umfangreicherer Sicherheitstechnik und größeren Tanks gefahren werden können. Beispiele für solche Modelle sind der Dethleffs Esprit oder der Hymer ML-T CrossOver, schreibt das Fachmagazin "Promobil". Diese Wohnmobile bieten zusätzlichen Komfort und Möglichkeiten für längere Reisen ohne größere Kompromisse bei Ausstattung und Sicherheit.
Auswirkungen auf Verbraucher und Hersteller
Für die Caravan-Industrie bedeutet dies mehr Flexibilität bei der Fahrzeugentwicklung. Hersteller können künftig komfortablere und besser ausgestattete Modelle anbieten, ohne sich um die bisher geltende Gewichtsbeschränkung sorgen zu müssen.
Wichtig allerdings: Trotz der neuen Gewichtsvorgaben gelten weiterhin alle anderen Verkehrsregeln für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen. Dazu gehören beispielsweise das Lkw-Überholverbot und die Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h auf Autobahnen.
Weitere Änderungen beim Führerschein
Neben dieser zentralen Änderung für Wohnmobilfahrer sieht die EU-Führerscheinreform weitere Anpassungen vor (Details lesen Sie hier):
- Digitaler Führerschein: Bis spätestens 2030 soll ein einheitlicher digitaler Führerschein eingeführt werden, der in allen Mitgliedstaaten anerkannt wird.
- Gesundheitschecks: Die verpflichtenden Gesundheitstests vor dem Führerscheinerhalt wurden nicht durchgesetzt; stattdessen können einzelne Mitgliedstaaten nationale Vorschriften erlassen.
- Alkoholverbot für Fahranfänger: Eine europaweite Probezeit von zwei Jahren sowie strengere Sanktionen bei Alkohol- und Drogenverstößen während dieser Zeit sollen eingeführt werden.
- Führerscheinentzug: Der Entzug des Führerscheins bei schweren Verstößen soll künftig EU-weit gelten.
- Begleitetes Fahren: Das Modell des begleiteten Fahrens soll auf die ganze EU ausgeweitet werden.
- Lkw- und Busführerscheine ab 18 Jahren: Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, soll das Mindestalter für den Erwerb dieser Führerscheine gesenkt werden.
Diese Regelungen sind noch nicht final beschlossen und müssen erst durch das Europäische Parlament sowie den Rat formell angenommen werden. Anschließend obliegt es den einzelnen Mitgliedstaaten, diese Änderungen in nationales Recht umzusetzen – hierfür haben sie Zeit bis spätestens 2030.
- promobil.de: "EU-Führerschein-Regeln: Klasse B für Wohnmobile bis 4,25 t kommt"
- tuev-nord.de: "Wohnmobil-Führerschein – was Sie wissen müssen"
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