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Urteil für Radfahrer: Fahrverbot für Fahren unter Alkoholeinfluss?


Ist ein Fahrverbot möglich?
Wichtiges Urteil für alle Radfahrer

Von afp
Aktualisiert am 20.06.2023Lesedauer: 1 Min.
Schräglage: Wer untauglich its, sollte auch das Rad stehen lassen. Das lässt sich allerdings nicht erzwingen.Vergrößern des Bildes
Schräglage: Wer untauglich ist, sollte auch das Rad stehen lassen. Das lässt sich allerdings nicht erzwingen. (Quelle: Joel Goodman)
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Darf man Verkehrssündern auch das Radfahren und den Roller verbieten? Das zeigt nun ein wichtiges Urteil.

Nach derzeitiger Rechtslage dürfen Behörden keine Fahrverbote für Fahrräder und E-Scooter verhängen. Zu diesem Ergebnis kommt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München, der am Montag die schriftliche Begründung eines entsprechenden Urteils veröffentlicht hat. Nach der bundesweit geltenden Fahrerlaubnisverordnung können Behörden das Führen von Fahrzeugen untersagen, wenn sich jemand als ungeeignet erweist.

Keine Grundlage im geltenden Recht

Dabei geht es insbesondere um das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Umstritten war bisher, ob auch das Lenken von Fahrzeugen, für die kein Führerschein erforderlich ist, verboten werden kann. Diese Frage hat der Verwaltungsgerichtshof nun geklärt. Das geltende Recht biete keine Grundlage für ein Lenkverbot mit fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen.

Die Verordnung regelt die Anforderungen nicht präzise genug. Da von Fahrrädern oder E-Scootern ein anderes Gefahrenpotenzial ausgehe als von Kraftfahrzeugen, sei eine Übertragung der Maßstäbe nicht möglich. Der Freistaat Bayern kann gegen das Urteil noch Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur afp
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