Bußgeldkatalog geändert Handy am Steuer: Dieses Urlaubsland kassiert jetzt doppelt so viel
Wer im Ausland Auto fährt, sollte Verkehrsregeln nicht nur aus Sicherheitsgründen beherzigen: Österreich hat seinen Bußgeldkatalog angepasst und verlangt deutlich mehr Geld.
Wer in Österreich am Steuer ohne Freisprechanlage telefoniert und erwischt wird, muss seit dem 1. Mai 2023 eine deutlich höhere Buße zahlen. Mit der Änderung des Bußgeldkatalogs sind nun 100 statt 50 Euro fällig. Mit Handy in der Hand in eine Radarfalle zu geraten, kann bis zu 140 statt bislang 72 Euro kosten.
Im vergangenen Jahr wurden nach Behördenangaben in Österreich mehr als 130.000 Autofahrer mit Handy in der Hand und ohne Freisprechanlage gebüßt. Nicht angeschnallt Auto oder ohne Schutzhelm Motorrad oder Moped zu fahren, kostet beim Erwischtwerden an Ort und Stelle künftig 50 statt 35 Euro, bei einer Anzeige bis zu 100 Euro.
Kein Einzellfall in Europa
Österreich ist nicht das einzige Land, in dem die Preise für die Handynutzung am Steuer in der jüngsten Vergangenheit stark angehoben wurden: So beläuft sich das Bußgeld für die unerlaubte Nutzung des Smartphones am Steuer eines Autos in den Niederlanden auf mittlerweile 380 Euro – fast dreimal so hoch wie in Deutschland. Wer auf dem Fahrrad mit dem Handy erwischt wird, muss in den Niederlanden 150 Euro zahlen (Hier der vollständige Bußgeldkatalog für die Niederlande).
In Deutschland liegt die Strafe bei mindestens 128,50 Euro für Autofahrer und 83,50 Euro für Radfahrer. Sie steigt, wenn eine Gefährdung Dritter vorlag oder etwas beschädigt wurde, zudem gibt es dann einen Eintrag mit einem Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg.
Das kostet das Handy am Steuer im Ausland
Polen: 120 Euro
Tschechien: ab 40 Euro
Österreich: 100 Euro
Schweiz: 100 Euro
Frankreich: 135 Euro
Belgien: ab 110 Euro
Niederlande: 380 Euro
Luxemburg: 75 Euro
Besser gleich vor Ort bezahlen
Den Weg auf Google Maps suchen oder schnell die Nachricht an die Familie schicken: Wer dabei von den Ordnungskräften erwischt wird, sollte das Bußgeld gleich vor Ort zahlen und das Ganze nicht auf die lange Bank schieben. Denn die Strafen werden auch in Deutschland verfolgt und dann drohen Aufpreise.
Der ADAC rät: "Nicht bezahlte Bußgelder können nicht nur in den Niederlanden, sondern auch in Deutschland innerhalb einer Vollstreckungsverjährungsfrist von drei Jahren zwangsweise eingetrieben werden. Wenn Ratenzahlung vereinbart wurde, beträgt die Frist vier Jahre."
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
- adac.de: "Strafzettel aus dem Ausland nicht ignorieren"
- Archivmaterial