Schadenersatz-Welle Dieses Urteil kann für Mercedes richtig teuer werden
Haben Mercedes-Fahrer einen Anspruch auf Schadenersatz? Dazu gibt es nun ein wichtiges Urteil des Europäischen Gerichtshofs.
Autokäufern kann im Fall einer unzulässigen Abschalteinrichtung ein Schadenersatz zustehen. Das entschied jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH). Das EU-Recht schütze die Interessen des einzelnen Käufers, stellte das Luxemburger Gericht in seinem Urteil klar und antwortete damit auf Fragen des Landgerichts Ravensburg. Dieses muss über eine Klage gegen Mercedes-Benz wegen des Thermofensters entscheiden. Für den Autobauer kann es nun teuer werden.
Darum ging es in dem Verfahren
Das könnte große Auswirkungen auf die deutsche Rechtsprechung haben. Denn beim Bundesgerichtshof (BGH) hatten Klägerinnen und Kläger bisher nur dann eine Chance auf Schadenersatz, wenn sie vom Hersteller bewusst und gewollt auf sittenwidrige Weise getäuscht wurden. Diese strengen Kriterien waren nur beim VW-Skandalmotor EA189 erfüllt. Dem EuGH genügt nun fahrlässiges Handeln – was sich leichter nachweisen lässt.
EuGH: Thermofenster nur in engen Grenzen zulässig
Hintergrund des Verfahrens ist eine Schadenersatzklage aus Deutschland gegen Mercedes wegen eines sogenannten Thermofensters. Thermofenster sind Teil der Motorensteuerung, die bei niedrigeren Temperaturen die Abgasreinigung drosseln. Autohersteller argumentieren, das sei notwendig, um den Motor zu schützen.
Umweltorganisationen sehen darin hingegen ein Instrument, das dabei hilft, die Emissionen von Autos unter Testbedingungen kleiner erscheinen zu lassen, als sie es im realen Straßenverkehr sind. Die Luxemburger Richter sehen das Thermofenster sehr kritisch und halten es nur in ganz engen Grenzen für zulässig.
Etliche Verfahren lagen auf Eis
Die Richter in Deutschland müssen die EuGH-Vorgaben nun umsetzen. Um dessen Urteil abzuwarten, hatten Gerichte aller Instanzen massenhaft Diesel-Verfahren auf Eis gelegt, bei denen es auf diese Frage ankommt. Allein beim BGH sind im Moment mehr als 1900 Revisionen und Nichtzulassungsbeschwerden anhängig, die deutliche Mehrzahl war wegen des EuGH-Verfahrens erst einmal zurückgestellt worden.
- Nachrichtenagentur dpa
- Nachrichtenagentur afp