In bestimmten Bereichen Gericht urteilt: Tempolimit für Fahrräder zulässig
Ein Gerichtsurteil hält das Tempolimit für Radfahrer für rechtens. In sogenannten Begegnungszonen soll dadurch das Unfallrisiko minimiert werden.
In Begegnungszonen großer Städte treffen Fußgänger, Radfahrer und Autos aufeinandertreffen. Hier dürfen Tempolimits auch für Fahrräder gelten. Das bestätigte nun ein Gericht.
In dem Fall hatte ein Berliner Bezirk im Juli 2021 in einer solchen Zone eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 10 km/h für Radfahrer eingerichtet – wogegen ein Fahrradfahrer Beschwerde einlegte. Begründung: Es gebe keine Gefährdungslage, die das Tempolimit rechtfertige. Er verwies dabei auf die Zahl der Verkehrsunfälle der Jahre 2018 bis 2020.
Wachsendes Verkehrsaufkommen rechtfertig Tempolimit
Das Gericht jedoch bestätigte die Geschwindigkeitsbeschränkung. Die verdichtete Gemengelage von Fußgängern, Rad- und Autofahrern in dem umgestalteten Straßenabschnitt rechtfertige die Annahme einer qualifizierten Gefahr.
Eine von der Senatsverwaltung beauftragte Vorher-nachher-Untersuchung zu "Berliner Begegnungszonen" habe ergeben, dass die Zahl der Personen, die den Zweirichtungsradweg querten, um 167 Prozent gestiegen sei. Dies rechtfertige die Geschwindigkeitsbegrenzung für Radfahrer, um die Unfallgefahren zu vermindern, so das Gericht. Das Unfallgeschehen der Vorjahre sei für diese Entscheidung nicht maßgebend.
- Nachrichtenagentur dpa