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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Viele sind mittelprächtig Nur wenige Smoothies überzeugen Stiftung Warentest
Nur sechs von 25 getesteten Smoothies haben von der Stiftung Warentest gute Noten erhalten. Bei den übrigen kritisieren die Tester nicht nur den Geschmack.
Eine leckere, gesunde Portion Obst für unterwegs: Das versprechen Hersteller von Smoothies. Die Stiftung Warentest hat für ihre Zeitschrift "test" (Ausgabe 3/2021) insgesamt 25 Smoothies unter die Lupe genommen. Nur sechs schnitten mit "sehr gut" oder "gut" ab.
Stiftung Warentest: Diese zwei Smoothies wurden Testsieger
Testsieger wurden der "All in Fruits Fresh"-Smoothie von Edeka (1,5) und der "Green Smoothie No. 1" von True Fruits (1,5). Beiden Produkten wurde ein frischer, aromatischer und sehr fruchtiger Geruch wie auch Geschmack attestiert. Vier weitere Produkte schnitten mit "gut" ab. Die meisten getesteten Smoothies seien aber mittelprächtig, so das Urteil der Stiftung. Sechs Smoothies wurden nur mit der Note "ausreichend" bewertet.
Das hatte verschiedene Gründe. So wurde beim "Take Away Smoothie Erdbeer-Banane-Traube" von Netto Marken-Discount (Gesamturteil "ausreichend") etwa die Sensorik kritisiert. Der Smoothie sei bräunlich und schmecke nach Erdbeeren aus der Dose mit kräftiger Kochnote sowie nach Traubensaft mit Kochnote.
Smoothies können ihre Versprechen teilweise nicht halten
Dem "Detox Smoothie mit Heidelbeere und Arona" von Rabenhorst ("ausreichend") zogen die Tester aufgrund der Bezeichnung Punkte ab. Denn der Begriff "Detox" erwecke den Eindruck einer entgiftenden Wirkung – die der Smoothie nicht besitze. Zudem stammten bei diesem Produkt nur zwölf Prozent der Zutaten aus den genannten Früchten, berichten die Warentester. Verbrauchern sei aber besonders wichtig, dass ein Smoothie hauptsächlich aus ebenjenen Zutaten besteht, die vorne auf der Verpackung zu sehen sind.
Beim "To Go Avocado Smoothie Green Apfel Avocado Gurke Spinat Minze" ("ausreichend") war auch nicht ganz das drin, was das Label versprach. Das Produkt soll laut Zutatenliste fast zur Hälfte aus Apfelsaft bestehen. Die Aromenanalyse zeigte aber, dass typische Aromastoffe des Apfels fehlten. Somit ist das, was im Smoothie steckt, laut Fruchtsaftverordnung kein Apfelsaft.
Vorsicht vor zu viel Zucker
Bei allen Smoothies sollten Verbraucher auf den Zuckergehalt achten. "Sobald die zelluläre Matrix eines Lebensmittels aufgebrochen ist, zählen alle darin enthaltenen Zucker als freie Zucker. Hierzu gehören Smoothies, Säfte, Pürees, Mark und Pulver", erklärt Bernhard Watzl, Vizepräsident der DGE, in der "test"-Ausgabe. Bei Früchten im Stück sei dies dagegen nicht der Fall.
So waren laut Stiftung Warentest rund 13 bis 38 Gramm Zucker pro Smoothie-Flasche oder -Karton enthalten. Laut der DGE und der Weltgesundheitsorganisation WHO sollten aber höchstens zehn Prozent der täglichen Energiezufuhr aus freiem Zucker bestehen. Bei 2.000 Kilokalorien pro Tag wären das maximal 50 Gramm Zucker – und die hat man somit schnell erreicht.
Getestet wurden unter anderem Aussehen, Geruch, Geschmack und Konsistenz der Smoothies, aber auch Zuckergehalt, Qualität sowie die Korrektheit der Angaben auf der Verpackung. Das sensorische Urteil bedingte das Gesamturteil am stärksten.
- Testergebnisse Stiftung Warentest
- Nachrichtenagentur dpa