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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Neue Personalausweise Künftig werden Fingerabdrücke genommen
In Deutschland ist der Fingerabdruck im Personalausweis bislang freiwillig – doch das soll sich bald ändern. Was die neue Richtlinie außerdem für EU-Persos festlegt.
Neu ausgestellte Personalausweise in der EU müssen künftig digital gespeicherte Fingerabdrücke enthalten. Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments einigten sich auf neue Mindeststandards, die die Ausweise sicherer machen sollen.
Demnach müssen zwei Fingerabdrücke auf einem digitalen Chip gespeichert werden, wie die EU-Staaten mitteilen. Diese Anforderungen müssen Personalausweise außerdem erfüllen:
- maschinenlesbar
- im Kreditkartenformat
- enthalten ein Foto
- fünf bis zehn Jahre gültig
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Das EU-Parlament und die EU-Staaten müssen die Einigung in den kommenden Wochen noch formell bestätigen. Zwei Jahre später müssen alle neu ausgestellten Ausweise die neuen Anforderungen erfüllen. Bereits ausgestellte Personalausweise, die die neuen Regeln nicht erfüllen, sollen in der Regel noch zehn Jahre gültig bleiben, sofern sie nicht früher ablaufen.
- Nachrichtenagentur dpa